Ich finde es ehrlich gesagt irgendwie etwas gruselig, dass man mit solchen Todesmaschinen legal auf deutschen Straßen unterwegs sein darf, wenn irgendein Land im Ausland sie legalisiert. Dann bildet sich total schnell eine entsprechende Anmelde-Dienstleisterindustrie und sämtliche Sicherheitsregeln werden ausgehebelt?
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Dabei stellten sie fest, dass der 50-jährige schwedische Fahrer nicht über den nötigen Führerschein für das Fahrzeug verfügte. Hintergrund: Ein Tesla Cybertruck hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen und kann somit nicht mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden, sondern es braucht die Klasse C1.
Krass. Man könnte mit dem normalen Führerschein vollwertige Lieferwagen bis 3,5 Tonnen fahren, aber Tesla muss ja unbedingt einen (unzuverlässigen) Straßenpanzer bauen...
hier hat die Polizei direkt mal mehrere Fehler in einem gemacht
- für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gilt NICHT mehr die Grenze 3,5 Tonnen, sondern - aufgrund des batteriebedingten Zusatzgewichts - 4,25 Tonnen
- da der Fahrer 50 Jahre alt ist, ist er zweifelsfrei noch im Besitz eines ALTEN Führerscheins, der das Limit der Fahrzeuge, die man lenken darf, auf bis zu 7,5 Tonnen hatte
- 4,2 Tonnen ist das "zulässige Gesamtgewicht". Für die Kontrolle relevant ist aber das TATSÄCHLICHE Gewicht. Leergewicht ist bei dem Wagen zwischen 2,9 und 3,1 Tonnen (je nach Ausstattung und Motorisierung). Wenn der Fahrer allein unterwegs war und nichts auf der Ladefläche war, müsste er schon ein Windecker Herzbube sein, um über die angenommenen 3,5 Tonnen zu kommen.
bei allem Für und Wider zu diesem komischen Kasten Metalls - man sollte zumindest einmal die Regeln kennen. Gerade, wenn man Uniform trägt.
- für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gilt NICHT mehr die Grenze 3,5 Tonnen, sondern - aufgrund des batteriebedingten Zusatzgewichts - 4,25 Tonnen
Die Änderung der FeV ist noch nicht durch. Bisher gilt das nur, wenn das Elektrofahrzeug im Gütertransport eingesetzt wird (also als LKW zugelassen ist) und auch nur dann, wenn die zusätzliche Masse nur auf den Elektroantrieb zurückzuführen ist. §6 Abs. 3b FeV.
- 4,2 Tonnen ist das "zulässige Gesamtgewicht". Für die Kontrolle relevant ist aber das TATSÄCHLICHE Gewicht. Leergewicht ist bei dem Wagen zwischen 2,9 und 3,1 Tonnen (je nach Ausstattung und Motorisierung). Wenn der Fahrer allein unterwegs war und nichts auf der Ladefläche war, müsste er schon ein Windecker Herzbube sein, um über die angenommenen 3,5 Tonnen zu kommen.
Das ist Quatsch, sie meinen anderen Kommentar. https://feddit.org/comment/15594504
da der Fahrer 50 Jahre alt ist, ist er zweifelsfrei noch im Besitz eines ALTEN Führerscheins,
"Zweifelsfrei" bisschen dolles Wort. Er kann ja auch seinen Führerschein später gemacht haben, resp. da stand er kommt aus Schweden, wer weiß wie das da vor 30 Jahren war und wie das heute beim Umschreiben funktioniert.
Als Schwede dürfte er PKW über 3,5 t zGM (ja, Ende offen) fahren, sofern er seine Fahrerlaubnis vor 1996 erworben hat. Das passt knapp mit seinem Alter zusammen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, auch wenn auf dem Führerschein nur Klasse B eingetragen ist.
https://msverige.se/sa-tycker-vi/nyheter/svensk-husbil-i-eu-har-specialregler/
Edit: offizielle Quelle auf Deutsch
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32013D0021
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