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[–] 10 points 17 hours ago

Ich finde es ehrlich gesagt irgendwie etwas gruselig, dass man mit solchen Todesmaschinen legal auf deutschen Straßen unterwegs sein darf, wenn irgendein Land im Ausland sie legalisiert. Dann bildet sich total schnell eine entsprechende Anmelde-Dienstleisterindustrie und sämtliche Sicherheitsregeln werden ausgehebelt?

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  • [–] 18 points 19 hours ago (16 children)

    Dabei stellten sie fest, dass der 50-jährige schwedische Fahrer nicht über den nötigen Führerschein für das Fahrzeug verfügte. Hintergrund: Ein Tesla Cybertruck hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen und kann somit nicht mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden, sondern es braucht die Klasse C1.

    Krass. Man könnte mit dem normalen Führerschein vollwertige Lieferwagen bis 3,5 Tonnen fahren, aber Tesla muss ja unbedingt einen (unzuverlässigen) Straßenpanzer bauen...

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  • [–] 7 points 19 hours ago (12 children)

    Mercedes' neuer Van wiegt auch bis zu 3,78 Tonnen. Ich frag mich immer noch für wen das sein soll, aber da wird sich jemand im Marketing schon was bei gedacht haben. Aber: das ist kein Ding, das nur Tesla so verzapft.

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  • [–] 5 points 15 hours ago (1 child)

    Wenn man noch die alte Führerscheinklasse 3 gemacht hat (gab es bis ca. 1999), dann hat man Klasse C1 automatisch inklusive. Also Leute ab Mitte 40 dürfen, falls sie den Führerschein früh genug gemacht haben, den fahren.

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  • [–] 6 points 18 hours ago* (last edited 18 hours ago) (4 children)

    Mercedes' neuer Van wiegt auch bis zu 3,78 Tonnen.

    Welches Modell meinst Du?

    Edit: Gefunden!

    Vorsicht ist beim zulässigen Gesamtgewicht des VLE geboten. Je nach Konfiguration erreicht das erlaubte Gesamtgewicht des Vans 3,7 Tonnen, weshalb der klassische Autoführerschein der Klasse B hier dann nicht mehr ausreicht – es ist die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/mercedes-benz/mercedes-vle-neuvorstellung/

    Edit 2:

    Nach der Novelle vom letzten Jahr soll das Gewichtslimit der Fahrerlaubnis der Klasse B auf 4,25 t angehoben werden.

    https://magazin.insta-drive.com/elektroautos/news/neue-eu-regel-e-autofahrer-duerfen-bis-zu-5-tonnen-bewegen/

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  • [–] 3 points 17 hours ago (3 children)

    Ja, sorry, hätte natürlich auch direkt ne Quelle angeben können.

    Nach der Novelle vom letzten Jahr soll das Gewichtslimit der Fahrerlaubnis der Klasse B auf 4,25 t angehoben werden.

    Der Artikel zeigt ja aber auch schon deutlich die Haken... Man muss das erstmal in nationales recht gießen und danach dürfen halt alle, die das in Anspruch nehmen wollen, erstmal schön wieder zur Fahrschule. Von der Frage wie sinnvoll so eine Regel überhaupt ist mal ganz abgesehen, aber das ist eine andere Geschichte.

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  • [–] 1 point 16 hours ago* (last edited 15 hours ago) (2 children)

    Die Schulung soll es ja nur für Fahrzeuge über 4,25 t (bis 5 t) brauchen.

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  • [–] 3 points 19 hours ago (4 children)

    Den kann man sicherleich ablasten. Unwesentlich drüber ist idr. Kein Problem.

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  • [–] 1 point 18 hours ago* (last edited 15 hours ago) (2 children)

    Ja, die Leermasse ist 3,1 t. Abgelastet dürfte man dann noch 400 kg transportieren.

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  • [–] 1 point 10 hours ago (1 child)

    das zulässige Gesamtgewicht ist aber grad egal.

    Wenn er leer ist und nicht schwerer als 3,5 Tonnen, dann darfst du auch mit dem normalen Führerschein einen Bus fahren. Auch ohne Bus-Führerschein oder LKW-Führerschein. Entscheidend ist eben, dass du keine Fahrgäste transportierst und das TATSÄCHLICHE Gewicht maximal das ist, was du fahren darfst.

    Im Gesetz und auch auf der Straße wird explizit zwischen "zulässiges Gesamtgewicht" und "tatsächliches Gewicht" unterschieden.

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  • [–] 1 point 5 hours ago*

    Das ist Quatsch, siehe Artikel oben. Die Fahrerlaubnis der Klasse B bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t.
    https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Der Cybertruck hat eine größere zulässige Gesamtmasse und darf daher, ohne ihn vorher ablasten zu lassen, nicht mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.

    Das Istgewicht ist nur beim Fahren mit Anhänger relevant oder bei dem Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge über einer bestimmten Masse gemäß Schild (262).

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  • [–] -1 points 10 hours ago (3 children)

    hier hat die Polizei direkt mal mehrere Fehler in einem gemacht

    • für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gilt NICHT mehr die Grenze 3,5 Tonnen, sondern - aufgrund des batteriebedingten Zusatzgewichts - 4,25 Tonnen
    • da der Fahrer 50 Jahre alt ist, ist er zweifelsfrei noch im Besitz eines ALTEN Führerscheins, der das Limit der Fahrzeuge, die man lenken darf, auf bis zu 7,5 Tonnen hatte
    • 4,2 Tonnen ist das "zulässige Gesamtgewicht". Für die Kontrolle relevant ist aber das TATSÄCHLICHE Gewicht. Leergewicht ist bei dem Wagen zwischen 2,9 und 3,1 Tonnen (je nach Ausstattung und Motorisierung). Wenn der Fahrer allein unterwegs war und nichts auf der Ladefläche war, müsste er schon ein Windecker Herzbube sein, um über die angenommenen 3,5 Tonnen zu kommen.

    bei allem Für und Wider zu diesem komischen Kasten Metalls - man sollte zumindest einmal die Regeln kennen. Gerade, wenn man Uniform trägt.

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  • [–] 2 points 5 hours ago* (last edited 2 hours ago)
    • für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gilt NICHT mehr die Grenze 3,5 Tonnen, sondern - aufgrund des batteriebedingten Zusatzgewichts - 4,25 Tonnen

    Die Änderung der FeV ist noch nicht durch. Bisher gilt das nur, wenn das Elektrofahrzeug im Gütertransport eingesetzt wird (also als LKW zugelassen ist) und auch nur dann, wenn die zusätzliche Masse nur auf den Elektroantrieb zurückzuführen ist. §6 Abs. 3b FeV.

    • 4,2 Tonnen ist das "zulässige Gesamtgewicht". Für die Kontrolle relevant ist aber das TATSÄCHLICHE Gewicht. Leergewicht ist bei dem Wagen zwischen 2,9 und 3,1 Tonnen (je nach Ausstattung und Motorisierung). Wenn der Fahrer allein unterwegs war und nichts auf der Ladefläche war, müsste er schon ein Windecker Herzbube sein, um über die angenommenen 3,5 Tonnen zu kommen.

    Das ist Quatsch, sie meinen anderen Kommentar. https://feddit.org/comment/15594504

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  • [–] 4 points 8 hours ago (1 child)

    da der Fahrer 50 Jahre alt ist, ist er zweifelsfrei noch im Besitz eines ALTEN Führerscheins,

    "Zweifelsfrei" bisschen dolles Wort. Er kann ja auch seinen Führerschein später gemacht haben, resp. da stand er kommt aus Schweden, wer weiß wie das da vor 30 Jahren war und wie das heute beim Umschreiben funktioniert.

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  • [–] 1 point 2 hours ago* (last edited 1 hour ago)

    Als Schwede dürfte er PKW über 3,5 t zGM (ja, Ende offen) fahren, sofern er seine Fahrerlaubnis vor 1996 erworben hat. Das passt knapp mit seinem Alter zusammen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, auch wenn auf dem Führerschein nur Klasse B eingetragen ist.

    https://www.transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Korkort/har-korkort/fordon-du-far-kora/overgangsregler-och-havdvunna-rattigheter/

    https://msverige.se/sa-tycker-vi/nyheter/svensk-husbil-i-eu-har-specialregler/

    Edit: offizielle Quelle auf Deutsch
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32013D0021

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