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[–] 19 points 4 days ago (16 children)

Dabei stellten sie fest, dass der 50-jährige schwedische Fahrer nicht über den nötigen Führerschein für das Fahrzeug verfügte. Hintergrund: Ein Tesla Cybertruck hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen und kann somit nicht mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden, sondern es braucht die Klasse C1.

Krass. Man könnte mit dem normalen Führerschein vollwertige Lieferwagen bis 3,5 Tonnen fahren, aber Tesla muss ja unbedingt einen (unzuverlässigen) Straßenpanzer bauen...

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  • [–] 8 points 4 days ago (12 children)

    Mercedes' neuer Van wiegt auch bis zu 3,78 Tonnen. Ich frag mich immer noch für wen das sein soll, aber da wird sich jemand im Marketing schon was bei gedacht haben. Aber: das ist kein Ding, das nur Tesla so verzapft.

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  • [–] 6 points 4 days ago* (last edited 4 days ago) (4 children)

    Mercedes' neuer Van wiegt auch bis zu 3,78 Tonnen.

    Welches Modell meinst Du?

    Edit: Gefunden!

    Vorsicht ist beim zulässigen Gesamtgewicht des VLE geboten. Je nach Konfiguration erreicht das erlaubte Gesamtgewicht des Vans 3,7 Tonnen, weshalb der klassische Autoführerschein der Klasse B hier dann nicht mehr ausreicht – es ist die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/mercedes-benz/mercedes-vle-neuvorstellung/

    Edit 2:

    Nach der Novelle vom letzten Jahr soll das Gewichtslimit der Fahrerlaubnis der Klasse B auf 4,25 t angehoben werden.

    https://magazin.insta-drive.com/elektroautos/news/neue-eu-regel-e-autofahrer-duerfen-bis-zu-5-tonnen-bewegen/

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  • [–] 3 points 3 days ago (3 children)

    Ja, sorry, hätte natürlich auch direkt ne Quelle angeben können.

    Nach der Novelle vom letzten Jahr soll das Gewichtslimit der Fahrerlaubnis der Klasse B auf 4,25 t angehoben werden.

    Der Artikel zeigt ja aber auch schon deutlich die Haken... Man muss das erstmal in nationales recht gießen und danach dürfen halt alle, die das in Anspruch nehmen wollen, erstmal schön wieder zur Fahrschule. Von der Frage wie sinnvoll so eine Regel überhaupt ist mal ganz abgesehen, aber das ist eine andere Geschichte.

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  • [–] 1 point 3 days ago* (last edited 3 days ago) (2 children)

    Die Schulung soll es ja nur für Fahrzeuge über 4,25 t (bis 5 t) brauchen.

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  • [–] 5 points 3 days ago (1 child)

    Wenn man noch die alte Führerscheinklasse 3 gemacht hat (gab es bis ca. 1999), dann hat man Klasse C1 automatisch inklusive. Also Leute ab Mitte 40 dürfen, falls sie den Führerschein früh genug gemacht haben, den fahren.

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  • [–] 3 points 4 days ago (4 children)

    Den kann man sicherleich ablasten. Unwesentlich drüber ist idr. Kein Problem.

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  • [–] 1 point 4 days ago* (last edited 3 days ago) (2 children)

    Ja, die Leermasse ist 3,1 t. Abgelastet dürfte man dann noch 400 kg transportieren.

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  • [–] -1 points 3 days ago (1 child)

    das zulässige Gesamtgewicht ist aber grad egal.

    Wenn er leer ist und nicht schwerer als 3,5 Tonnen, dann darfst du auch mit dem normalen Führerschein einen Bus fahren. Auch ohne Bus-Führerschein oder LKW-Führerschein. Entscheidend ist eben, dass du keine Fahrgäste transportierst und das TATSÄCHLICHE Gewicht maximal das ist, was du fahren darfst.

    Im Gesetz und auch auf der Straße wird explizit zwischen "zulässiges Gesamtgewicht" und "tatsächliches Gewicht" unterschieden.

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  • [–] 2 points 3 days ago*

    Das ist Quatsch, siehe Artikel oben. Die Fahrerlaubnis der Klasse B bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t.
    https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Der Cybertruck hat eine größere zulässige Gesamtmasse und darf daher, ohne ihn vorher ablasten zu lassen, nicht mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.

    Das Istgewicht ist nur beim Fahren mit Anhänger relevant oder bei dem Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge über einer bestimmten Masse gemäß Schild (262).

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