Ja, sorry, hätte natürlich auch direkt ne Quelle angeben können.
Nach der Novelle vom letzten Jahr soll das Gewichtslimit der Fahrerlaubnis der Klasse B auf 4,25 t angehoben werden.
Der Artikel zeigt ja aber auch schon deutlich die Haken... Man muss das erstmal in nationales recht gießen und danach dürfen halt alle, die das in Anspruch nehmen wollen, erstmal schön wieder zur Fahrschule. Von der Frage wie sinnvoll so eine Regel überhaupt ist mal ganz abgesehen, aber das ist eine andere Geschichte.