Das ist Quatsch, siehe Artikel oben.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t.
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Der Cybertruck hat eine größere zulässige Gesamtmasse und darf daher, ohne ihn vorher ablasten zu lassen, nicht mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.
Das Istgewicht ist nur beim Fahren mit Anhänger relevant oder bei dem Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge über einer bestimmten Masse gemäß Schild (262).