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[-] runiq@feddit.org 16 points 1 day ago

"Ich prüfe mal, ob ich plane, morgen zu spät zur Schule zu kommen"

[-] ctenidium@lemmy.world 35 points 1 day ago

Lieber nochmal prüfen, bevor man leichtfertig prüft.

[-] Weingeist@feddit.org 85 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Nein! Einfach nur Nein!

Die Prüfung ist Aufgabe des Verfassungsgerichts. Man muss die Prüfung nur beantragen.

Hier soll also geprüft werden, ob geprüft werden soll.

Lächerliche zur Schau Stellung des eigenen Habdlubgsunwillens.

[-] homoludens@feddit.org 28 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Wenn man selber handelt, ist man aber auch selber verantwortlich. Und sie ist nun mal nicht in die Politik gegangen, um Verantwortung zu übernehmen (anscheinend).

edit: Klingbeil genauso:

„Wenn der Verfassungsschutz feststellt, dass das eine gesichert rechtsextreme Partei ist, dann müssen alle Maßnahmen ergriffen und geprüft werden“, sagte etwa SPD-Vize Lars Klingbeil vor mittlerweile zwölf Monaten.

Bloß keine eigene Position vertreten: wenn der Inlandsgeheimdienst die Entscheidung trifft, dann muss geprüft werden (wunderbar passive Formulierung - von wem genau?), ob irgendwie irgendwas gemacht wird, vielleicht ja sogar das BVerfG ein Parteiverbot prüfen lassen. Scheißrumgeeier.

[-] KatherinaReichelt@feddit.org 2 points 2 days ago
[-] RoflmasterBigPimp@feddit.org 8 points 1 day ago

Ist das jetzt das fischen am "linken Rand"?

[-] Lemmchen@feddit.org 7 points 1 day ago

Diese pösen Linksextremen, die der Meinung sind, man sollte mal prüfen, ob man nicht vielleicht prüfen sollte, ob ein Prüfverfahren für eine Prüfung der Prüfung der AfD einer Prüfung standhalten könnte, vielleicht.

[-] trollercoaster@sh.itjust.works 30 points 2 days ago

SPD ... will

Das glaube ich erst, wenn ich das sehe.

[-] gajustempus@feddit.org 11 points 2 days ago

Vielleicht ja mit gaaaaaaaaaanz vielen Bauchschmerzen?

[-] Legeres_Idol@feddit.org 5 points 2 days ago

Wäre mir persönlich egal, ob die jetzt mit oder ohne Bauchschmerzen prüfen.

Ja, ich verstehe auch, dass es vielleicht naiv ist, aber die Hoffnung stirbt halt immer zuletzt.

[-] cows_are_underrated@feddit.org 3 points 1 day ago
[-] trollercoaster@sh.itjust.works 4 points 1 day ago

Die Hoffnung ist schon tot und irgendein Horror-Kasper mit Parteibuch hat sich ihre Haut übergezogen, um damit durch die Medien zu geistern.

[-] Legeres_Idol@feddit.org 2 points 1 day ago

„It rubs the lotion on its skin or else it gets the hose again“

[-] Legeres_Idol@feddit.org 0 points 1 day ago

Leider viel zu oft. Ich denke, man muss sie sich trotzdem bewahren.

[-] Bogus007@lemmy.zip 1 points 1 day ago

Zwischen „wollen“ und „machen“ ist bekanntlich noch eine Lücke.

[-] trollercoaster@sh.itjust.works 1 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Bei Politikern ist diese Lücke oft unendlich groß. Denn die "wollen" Dinge nur so lange, bis die Leute, die diese Dinge tatsächlich wollen, sie gewählt haben. Danach machen sie das, was sie eigentlich wollten aber nie öffentlich gesagt haben, was auch gerne mal das Gegenteil von dem ist, das sie vor der Wahl so öffentlichkeitswirksam "wollten".

[-] aaaaaaaaargh@feddit.org 19 points 2 days ago

Ohne Witz, man will nach ALL DEM JETZT ein Verfahren prüfen. Das kommt mal locker fünf Jahre zu spät zum zu spät kommen.

[-] HumbleExaggeration@feddit.org 18 points 2 days ago

Ich fürchte fast, der Zug ist so langsam abgefahren. Wenn die AfD das Verfahren nicht selbst anstößt, wenn sie die absolute Mehrheit im Bund hat, sehe ich das nicht mehr passieren.

Finde es aber auch schwer mir durch diesen Verfahren noch eine wirkliche Besserung vorzustellen:
Szenario 1: Verbot nicht erfolgreich, AfD ist damit legitimiert und wird koalitionsfähig. Spahn fällt Reiche in den Arm, Freudentränen. Schnitt.
Szenario 2: Verbot ist erfolgreich. AfD wird zerschlagen. Alle Anhänger eskalieren. Ein Protestwelle durchzieht das Land auf deren Höhepunkt eine neue Partei gegründet wird, die dann noch mehr Zulauf bekommt.
Szenario 3: Verbotsverfahren zieht sich über Jahre hin, AfD hat bis dahin den Staat schon völlig umgebaut und freie Gerichte gibt es nicht mehr.
Szenario 4: AfD wird verboten, alle sehen ihre Fehler ein, kommen zur Besinnung und wählen eine demokratische Partei, die Deutschland zu Fortschritt und ewigem Frieden und Wohlstand führt....

[-] Chemo@feddit.org 16 points 2 days ago

eine neue Partei gegründet

Was aber durch das Verbot auch untersagt und sogar mit Strafen geahndet wird. Natürlich müssen dafür Voraussetzungen gegeben sein, wie eine gewissen programmatische und personelle Kontinuität. Aber ganz so stumpf ist das Schwert des Parteienverbots nicht. Eher wird eine der anderen rechtsextremen Kleinstparteien Zulauf bekommen, vielleicht auch mehrere. So war es in Griechenland.

[-] MaggiWuerze@feddit.org 8 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Naja, 2. wird schon erschwert weil evtl Nachfolgeorganisationen direkt mit verboten sind.

Aber ich sehe leider auch kaum ne Chance für 4. Also wohl ne Mischung aus 2 und 4

[-] HumbleExaggeration@feddit.org 2 points 2 days ago

Wie sieht sowas in der Praxis aus? Ich stelle mir da ein langwieriges Verfahren vor, daas erstma l feststellen muss, dass es sich um eine Nachfolgeorganisation handelt. Klar, wenn Weidel die Alternative Alternative für Deutschland gründen will, wird das vermutlich schnell gehen. Aber was, wenn die ne Kleinstpartei fluten oder einfach viele Parteien angemeldet werden, bis mal eine genehmigt wird?

[-] kossa@feddit.org 6 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Erstmal hat die potentielle Nachfolgeorganisation ja gar nicht mehr die "Infrastruktur": Parteibüros, Parlamentsmitglieder, finanzielle Ressourcen, parteinahe Stiftung etc. - alles futsch. Selbst wenn über Nacht alle alten Mitglieder in einer neuen Partei sind, haben die einfach nicht direkt die gleiche Schlagkraft.

Dann müssen diese Verfahren auch nicht lange dauern: das Verfahren gegen die SRP hat nur 10 Tage gedauert. Selbst heute, wo alles angeblich so viel kompexer ist, könnte man das in ein paar wenigen Wochen abfrühstücken.

Und dann spielt man halt Whack-a-Mole, zur Not ¯\_(ツ)_/¯. Wenn man ja einmal etabliert hat, dass die AfD verfassungswidrig ist, beschleunigt man ja alle ähnlichen Verfahren dieser Art. Wenn da eine "neue" Partei mit denselben Mitgliedern und 85% deckungsgleichem Programm auftritt...dann ist das wohl eine Nachfolgeorganisation.

[-] ___qwertz___@feddit.org -3 points 2 days ago

Szenario 4.5: Nachdem ein Verbot gegen eine rechtsextreme Partei geklappt hat, kann man das auch gegen politische Feinde linksaußen nutzen.

Reminder: Die Alliierten wollten 1952 die rechtsextreme SRP (sozialistische Reichspartei) verboten sehen. Nur drei Tage nachdem der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit für die SRP durch war, hat Adenauer auch einen für die KPD gestellt. Diesmal nicht auf Druck der Alliierten. Im Gegenteil: die KPD war die erste Partei die von den Alliierten nach Kriegsende wieder erlaubt wurde.

Deswegen meine persönliche Meinung: Ich stehe Parteiverboten extrem kritisch gegenüber, auch wenn sie im diesem Fall gegen "meine" politischen Feinde benutzt wird. Dieses Instrument kann und wird gegen alles verwendet, was der bürgerlichen Ideologie im Wege steht (wenn man das zulässt).

[-] WeHi@feddit.org 5 points 2 days ago

Ein Verbotsverfahren sollte aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind.

Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen Partei XYZ, sollte also nicht dazu führen, dass weitere Verbotsverfahren gegen Partei ZYX und YXZ automatisch auch erfolgreich sind. Wenn doch, dann halt auch nur, weil die die Voraussetzung tatsächlich erfüllt worden sind und in dem Fall, würde ich persönlich sagen, ist ein Verbot dann auch richtig, unabhängig der politischen Richtung der Partei.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Verbotsverfahren auch dann erfolgreich ausgeht, ohne das entsprechende Voraussetzungen bestehen, ist eigentlich eh schon alles vorbei.

[-] HumbleExaggeration@feddit.org 1 points 2 days ago

Ja, zu einem Verbot sollte es in der Regel nicht kommen. Aber kann man sicherlich trotzdem gut im Wahlkampf einsetzen, dass ja gerade ein Verbotsverfahren läuft. Da muss man dann keine Diskussion mehr führen.

[-] Elchi@feddit.org 7 points 1 day ago

Tja, das passiert bei nem schlechtem Slogan. So hat sich Semsrott die PRÜFung sicher nicht vorgestellt. 😂

[-] Lemmchen@feddit.org 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Was ist aus dem crowd-finanzierten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte geworden? Die haben ihr Spendenziel doch schon vor x Monaten erreicht. Wieso hört man nichts mehr davon?

https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-afd-gutachten-start

[-] sp3ctre@feddit.org 3 points 1 day ago

https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten

UPDATE: Das Gutachten bewegt sich in die nächste Phase. In den vergangenen Monaten haben wir Daten gesammelt und die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für ein mögliches Parteiverbot geschärft. Jetzt geht es an die Auswahl und Bewertung der riesigen Menge an Belegen – darunter finden sich zum Beispiel eine Million Social Media Posts. Um diese Aufgabe zu bewältigen, nutzen wir bei der Vorauswahl auch KI-Modelle (LLMs). Wir rechnen damit, das Gutachten im Frühsommer 2026 veröffentlichen zu können.

[-] Lemmchen@feddit.org 2 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Oh, nice! Dann geht es ja doch voran.

Die größten Arbeiten am Gutachten sind vollendet. Aktuell befindet es in der Zweitbegutachtung durch zwei renommierte Staatsrechtler*innen. Das Gutachten erscheint Ende Juni.

[-] Elchi@feddit.org 10 points 1 day ago

Wann wird das Gutachten fertig sein?

Der politischen und öffentlichen Debatte ist nur mit einem Gutachten geholfen, das höchste juristische und wissenschaftliche Ansprüche erfüllt. Das ist viel Arbeit. Wir möchten im Frühsommer 2026 damit fertig sein.

jeden moment

[-] birne@feddit.org 3 points 1 day ago

Wenn man gespendet hat, hat man im September, November und Februar ein Update per Mail erhalten. Zwei der Mails waren Eunladungen zu Webinaren für Unterstützer. Vermutlich ist man der Auffassung, dass man damit den Großteil der Interessierten erreicht.

[-] Lemmchen@feddit.org 3 points 1 day ago

Hast du diese Mails bekommen? Kannst du einen kleinen Einblick geben?

[-] birne@feddit.org 1 points 3 hours ago

Die erste Mail ausm September bestand primär aus einer Einladung zu einem Webinar. An dem hab ich aber nicht teilgenommen, weiß also nicht, was da so berichtet wurde.

In der zweiten Mail haben sie ein paar häufig gestellte Fragen beantwortet.

  1. Erhält die GFF für das Gutachten Informationen vom Verfassungsschutz oder anderen staatlichen Quellen?

Nein. Wir untersuchen nur öffentlich einsehbare Quellen, beispielsweise Äußerungen in Parlamenten, auf Veranstaltungen oder in den sozialen Medien. Allerdings haben wir natürlich das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das im Mai öffentlich wurde, vollständig ausgewertet. Das gilt auch für weitere Verfassungsschutzberichte und die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu entsprechenden Einstufungen der AfD bzw. ihrer Landesverbände.

  1. Könnte das Gutachten der GFF in einem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht genutzt werden?

Wenn unser Gutachten zu dem Ergebnis käme, dass die AfD verfassungswidrig ist, könnte es zur Grundlage eines Verbotsantrags gemacht werden. Es würde dadurch sicherlich die Erstellung eines solchen Antrags erheblich beschleunigen, weil wir eine große Datenbank zur Verfügung stellen und sehr viel juristische Vorarbeit geleistet haben werden. Das wird sogar unabhängig von unserem Ergebnis nützlich sein.

  1. Müssen die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, wenn die AfD verfassungswidrig ist?

Nein, die potenziellen Antragsteller – also Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat – haben ein politisches Ermessen, ob sie ein Verbot beantragen oder nicht. Eine Antragspflicht könnte es nur geben, wenn die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags hoch wären und es keine anderen Mittel mehr gibt, um die AfD von der Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung abzuhalten. Das ist eine sehr große Hürde.

  1. Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Reicht das nicht für ein Verbotsverfahren?

Die Einstufung und das zugrundeliegende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) würden in einem Verbotsverfahren sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Sie treffen aber keine Aussage darüber, ob die AfD verfassungswidrig ist. Denn die Kriterien für diese Kategorien sind nicht identisch.

Außerdem haben wir erhebliche Zweifel, dass alle vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätten. Andererseits hat das BfV viele Informationen außen vor gelassen, insbesondere Parlamentsvorgänge. Und seit Abschluss des Gutachtens ist auch noch einiges Material hinzugekommen.

  1. Welchen Personenkreis untersucht die GFF für das Gutachten? Werden auch die Äußerungen von einfachen AfD-Mitgliedern untersucht?

Relevant für das Gutachten sind in erster Linie Äußerungen von Funktionsträgerinnen der AfD. Das können Bundesvorsitzende, Parlamentarierinnen, aber auch Mandatsträger*innen in Kreisverbänden sein. Wir nehmen aber auch Personen im sogenannten Vorfeld der Partei in den Blick und prüfen, ob ihre Ansichten in der Partei gebilligt werden bzw. diese sie sich zu eigen macht. Äußerungen einzelner Mitglieder berücksichtigen wir nur im Ausnahmefall, weil ihre Belastbarkeit bei der Ermittlung der Ziele der AfD in der Regel gering und der Nachweis einer Zurechnung zur Partei aufwendig ist.

Bonusfrage: Der AfD wird Spionage für Russland – insbesondere durch Missbrauch von parlamentarischen Anfragen – vorgeworfen. Untersucht die GFF diesen Tatbestand und könnte er für ein Verbotsverfahren relevant sein?

Neben dem Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung kennt Artikel 21 Absatz 2 GG auch das alternative Tatbestandsmerkmal „Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland“ – auch das kann ein Parteiverbot begründen.

Eine Bestandsgefährdung wird allerdings nur bejaht, wenn eine Partei Deutschlands territoriale Integrität angreift oder unser Land einem anderen unterwerfen will. Das ist eine extrem hohe Schwelle. Untersuchen werden wir das trotzdem.

In der dritten Mail war für mich der Satz "Mittlerweile sind wir in der heißen Phase der Verschriftlichung des Gutachtens angekommen." der interessanteste. Aber auch da hab ich nicht am Webinar teilgenommen.

"Im vergangenen Jahr haben Sie uns mit Ihrem Beitrag ermöglicht, ein Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD zu erstellen. Seitdem ist viel passiert: Wir konnten ein schlagkräftiges Team aufbauen, haben riesige Mengen an Daten zur AfD gesammelt und analysiert sowie die rechtlichen Maßstäbe identifiziert, die das Bundesverfassungsgericht an ein Parteiverbot stellt. Mittlerweile sind wir in der heißen Phase der Verschriftlichung des Gutachtens angekommen.

Gleichzeitig gibt es rund um das Thema AfD viel Bewegung: Die Partei hat eine neue Jugendorganisation gegründet und könnte bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Regierungsverantwortung kommen. In der politischen Debatte haben sich neue Stimmen für ein Verbotsverfahren ausgesprochen, während besonders die CDU dieses weiterhin ablehnt. Regelmäßig erreichen uns Anfragen, wie wir auf diese Entwicklungen blicken und wie es mit unserer Arbeit grundsätzlich vorangeht.

Wir möchten Sie deshalb noch einmal herzlich zu einem Einblick ins Gutachten-Projekt einladen:"

this post was submitted on 25 May 2026
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