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[-] birne@feddit.org 3 points 2 days ago

Wenn man gespendet hat, hat man im September, November und Februar ein Update per Mail erhalten. Zwei der Mails waren Eunladungen zu Webinaren für Unterstützer. Vermutlich ist man der Auffassung, dass man damit den Großteil der Interessierten erreicht.

[-] Lemmchen@feddit.org 3 points 2 days ago

Hast du diese Mails bekommen? Kannst du einen kleinen Einblick geben?

[-] birne@feddit.org 2 points 1 day ago

Die erste Mail ausm September bestand primär aus einer Einladung zu einem Webinar. An dem hab ich aber nicht teilgenommen, weiß also nicht, was da so berichtet wurde.

In der zweiten Mail haben sie ein paar häufig gestellte Fragen beantwortet.

  1. Erhält die GFF für das Gutachten Informationen vom Verfassungsschutz oder anderen staatlichen Quellen?

Nein. Wir untersuchen nur öffentlich einsehbare Quellen, beispielsweise Äußerungen in Parlamenten, auf Veranstaltungen oder in den sozialen Medien. Allerdings haben wir natürlich das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das im Mai öffentlich wurde, vollständig ausgewertet. Das gilt auch für weitere Verfassungsschutzberichte und die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu entsprechenden Einstufungen der AfD bzw. ihrer Landesverbände.

  1. Könnte das Gutachten der GFF in einem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht genutzt werden?

Wenn unser Gutachten zu dem Ergebnis käme, dass die AfD verfassungswidrig ist, könnte es zur Grundlage eines Verbotsantrags gemacht werden. Es würde dadurch sicherlich die Erstellung eines solchen Antrags erheblich beschleunigen, weil wir eine große Datenbank zur Verfügung stellen und sehr viel juristische Vorarbeit geleistet haben werden. Das wird sogar unabhängig von unserem Ergebnis nützlich sein.

  1. Müssen die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, wenn die AfD verfassungswidrig ist?

Nein, die potenziellen Antragsteller – also Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat – haben ein politisches Ermessen, ob sie ein Verbot beantragen oder nicht. Eine Antragspflicht könnte es nur geben, wenn die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags hoch wären und es keine anderen Mittel mehr gibt, um die AfD von der Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung abzuhalten. Das ist eine sehr große Hürde.

  1. Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Reicht das nicht für ein Verbotsverfahren?

Die Einstufung und das zugrundeliegende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) würden in einem Verbotsverfahren sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Sie treffen aber keine Aussage darüber, ob die AfD verfassungswidrig ist. Denn die Kriterien für diese Kategorien sind nicht identisch.

Außerdem haben wir erhebliche Zweifel, dass alle vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätten. Andererseits hat das BfV viele Informationen außen vor gelassen, insbesondere Parlamentsvorgänge. Und seit Abschluss des Gutachtens ist auch noch einiges Material hinzugekommen.

  1. Welchen Personenkreis untersucht die GFF für das Gutachten? Werden auch die Äußerungen von einfachen AfD-Mitgliedern untersucht?

Relevant für das Gutachten sind in erster Linie Äußerungen von Funktionsträgerinnen der AfD. Das können Bundesvorsitzende, Parlamentarierinnen, aber auch Mandatsträger*innen in Kreisverbänden sein. Wir nehmen aber auch Personen im sogenannten Vorfeld der Partei in den Blick und prüfen, ob ihre Ansichten in der Partei gebilligt werden bzw. diese sie sich zu eigen macht. Äußerungen einzelner Mitglieder berücksichtigen wir nur im Ausnahmefall, weil ihre Belastbarkeit bei der Ermittlung der Ziele der AfD in der Regel gering und der Nachweis einer Zurechnung zur Partei aufwendig ist.

Bonusfrage: Der AfD wird Spionage für Russland – insbesondere durch Missbrauch von parlamentarischen Anfragen – vorgeworfen. Untersucht die GFF diesen Tatbestand und könnte er für ein Verbotsverfahren relevant sein?

Neben dem Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung kennt Artikel 21 Absatz 2 GG auch das alternative Tatbestandsmerkmal „Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland“ – auch das kann ein Parteiverbot begründen.

Eine Bestandsgefährdung wird allerdings nur bejaht, wenn eine Partei Deutschlands territoriale Integrität angreift oder unser Land einem anderen unterwerfen will. Das ist eine extrem hohe Schwelle. Untersuchen werden wir das trotzdem.

In der dritten Mail war für mich der Satz "Mittlerweile sind wir in der heißen Phase der Verschriftlichung des Gutachtens angekommen." der interessanteste. Aber auch da hab ich nicht am Webinar teilgenommen.

"Im vergangenen Jahr haben Sie uns mit Ihrem Beitrag ermöglicht, ein Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD zu erstellen. Seitdem ist viel passiert: Wir konnten ein schlagkräftiges Team aufbauen, haben riesige Mengen an Daten zur AfD gesammelt und analysiert sowie die rechtlichen Maßstäbe identifiziert, die das Bundesverfassungsgericht an ein Parteiverbot stellt. Mittlerweile sind wir in der heißen Phase der Verschriftlichung des Gutachtens angekommen.

Gleichzeitig gibt es rund um das Thema AfD viel Bewegung: Die Partei hat eine neue Jugendorganisation gegründet und könnte bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Regierungsverantwortung kommen. In der politischen Debatte haben sich neue Stimmen für ein Verbotsverfahren ausgesprochen, während besonders die CDU dieses weiterhin ablehnt. Regelmäßig erreichen uns Anfragen, wie wir auf diese Entwicklungen blicken und wie es mit unserer Arbeit grundsätzlich vorangeht.

Wir möchten Sie deshalb noch einmal herzlich zu einem Einblick ins Gutachten-Projekt einladen:"

this post was submitted on 25 May 2026
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