Das ist alles gerade echt zum verrückt werden...
Adler befürchtet, dass dann noch weniger Kassenpatienten einen Psychotherapieplatz bekommen werden: „Wenn 10 Prozent der Einkünfte wegfallen, werden viele Kolleginnen und Kollegen lieber Privatpatienten nehmen.“
Ein Schelm wer böses denkt.
Ja, aber: Die Honorare in der privaten Versorgung nach GOP/GOÄ, jedenfalls die Basiswerte, wurden schon viel viel länger nicht an die Inflation angepasst. Für 1 h mit einem Durchschnittspatienty (2,3facher Satz) bekommst Du privat schon jetzt ca. 23 EUR weniger als für ein Kassenpatienty. Oder Du musst aufwändig begründen, warum Deine konkrete Leistung aufwändiger war (dann kannst Du bis zu 20 EUR pro Stunde mehr nehmen als beim Kassenpatienty).
Kann aber schon sein, dass das einige lieber machen, als sich die Telematik, die Sprechstunde und sonstige Gängelung und Zeugs durch die Krankenkassen ans Bein zu binden.
Nochmal konkreter und mit Nachweisen, weil in einem anderen Kommentar auch eine unzutreffende Rechnung verlinkt ist:
Kassenpatienty, TP*: EBM** 35405 = 119,89 €
Privatpatienty/Selbstzahly, TP, Langzeittherapie: GOP/GOÄ*** 861 = Regelhöchstsatz (2,3fach) 92,50 € bis Höchstsatz**** (3,5fach) 140,76 €. (Der Regelhöchstsatz stellt den "Normalwert" dar, den Du ohne schriftliche Begründung erheben darfst. Alles darüber muss Du mit einem skalierbaren Faktor nach Umfang und Schwierigkeitsgrad einzeln begründen, und zwar grundsätzlich pro Leistung, also pro Therapiestunde.)
Psychotherapie ist eine der wenigen Leistungen, in denen Du für Privatpatientys als Anbieter im Regelfall sehr viel weniger bekommst als für Kassenversicherte. Während die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung immer mal angepasst und immer erhöht wurde (zuletzt glaube ich 2025), steckt die GOÄ auf dem Stand 1996 fest.*****
Die Behauptung, dass man bei einer Kürzung der Honorare in der GKV um 10% mehr Privatpatientys und weniger Kassenpatientys aufnehmen wird, ergibt kaum Sinn, es sei denn, man rechnet als Therapeuty sowieso häufig über dem Regelhöchstsatz ab. So verstehe ich deshalb auch die verlinkte Äußerung von Adler nicht.
Man kann aber entscheiden, dass man auf den ganzen Scheiß mit der GKV gar keinen Bock mehr hat und auf reine Privatpraxis geht und sogar noch Kosten spart (keine Telematik mehr = bestimmt 10k Technikkosten im Jahr weniger; kein ePA-Geraffel; keine verpflichtende Telefonsprechstunde, die unbezahlt bleibt, falls keiner anruft).
Dann ist der Impact aber um einiges höher als 1-2 Patientys pro Praxis, sondern dauerhaft gleich 25-30 pro Praxis. Aber natürlich kann dann der Kassensitz neu vergeben werden. Vielleicht ist das ja das Ziel 😉
* Tiefenpsychologische Psychotherapie; Abrechnung bei Verhaltenstherapie ist ähnlich
*** https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/BJNR015220982.html
**** Honorarvereinbarungen außerhalb der GOÄ, die auch über den Höchstsatz gehen dürfen, lasse ich mal weg. Die meisten Therapeutys machen Honorarvereinbarungen schon vorsorglich als Auffangnetz und für Honorarausfälle bei Nichterscheinen, aber i.d.R. nicht über dem Höchstsatz, außer vielleicht bei VIPs.
***** Überarbeitung geplant, aber das ist seit 30 Jahren immer mal wieder angekündigt worden...
Ich liebe es Entgendern nach Phettberg in solch fachlichen Kommentaren zu lesen. Hier nimm meine Anerkennung.
Sind da Kassen im Psychosetting so penibel? Im somatischen Bereich ist bis 3.3 meines Wissens nach kaum ein Problem mit lachhaften Begründungen. Aber ist auch nur hör sagen.
Mit Kassen meinst Du in dem Kontext die Privaten Krankenversicherungen. Da hast Du das Problem, dass die Vereinbarungen zur PT sehr unterschiedlich sind. PT ist häufig gar nicht versichert oder meistens gekappt. Das heißt, PKV erstattet der versicherten Person bis 2,3fach, auf dem Rest bleibt sie sitzen. Bei Selbstzahlung sowieso. Das Problem sind also nicht die Kassen, sondern die Patientys. Wenn die sich bei der Kammer beschweren, steigt Dir die recht schnell aufs Dach. Und bei PT hast Du tatsächlich überdurchschnittlich viele Beschwerden, weil die "Erfolgsquote" einer PT vergleichsweise niedrig ist und die Patientys gelegentlich eine in der Hinsicht schwierige Persönlichkeitsstruktur mitbringen.
Jeder, der schonmal wochen- oder monatelang auf der Suche nach einem ambulanten Therapieplatz war, muss da eigentlich sauer werden.
Zu spät, ich bin schon lange wütend.
Merz macht da leider nur was, wenn er den Ausländern die Schuld geben kann
Wie war nochmal die Regel für Patienten, die keinen Therapieplatz bei Therapeuten mit Kassensitz bekommen? Wenn man keinen findet, kann man dich irgendwann bei den Therapeuten ohne Sitz fragen.
Wieviele Ablehnungen muss man nachweisen? Bzw. musste man die Kasse um Vorschläge bitten und wenn sie keine Therapeuten mit freier Kapazität nennen können, darf man? Habs vergessen.
Hab mal gesucht. Ohne Gewähr:
Im Sinne des §13 Absatz 3 SGB V und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts* müssen
folgende drei Bedingungen für eine Kostenerstattung vorliegen:
*BSG 6 R KA 15/97 v. 21.05.1997; BSG B1 KR 5/99 R v. 25.09.2000, BSG B1 KR 69/03 B v. 10.01.2005; BSG B1 KR
14/07 R v. 02.11.2007
1. Dringlichkeit: „Die ambulante Psychotherapie ist notwendig und unaufschiebbar. Dies wird
durch die beigefügten ärztlichen Dringlichkeitsbescheinigungen sowie die ärztlich und
psychotherapeutisch gestellten Diagnosen belegt. Eine unaufschiebbare psychotherapeutische
Behandlung ist keine Notfallbehandlung im Sinne des §76 Absatz 1 SGB V.“
2. Die gesetzliche Krankenkasse kann die Leistung nicht rechtzeitig erbringen und die
Versicherte hat alles nach den konkreten Umständen Erforderliche, Mögliche und Zumutbare
unternommen, um diese Leistung auf dem Sachwege in einer angemessenen Zeit zu erhalten.
Als nicht rechtzeitig gilt die Wartezeit auf Therapiebeginn von mehr als sechs Wochen.
2
3. Die Versicherte kann die dringend notwendige Behandlung bei einem approbierten
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung kurzfristig beginnen.
Wieviele Ablehnungen muss man nachweisen? Bzw. musste man die Kasse um Vorschläge bitten und wenn sie keine Therapeuten mit freier Kapazität nennen können, darf man? Habs vergessen.
Hängt von der KK ab, ist also unterschiedlich.
Das ist also nicht gesetzlich geregelt und nur Kulanz der KK? Weil, es dürfte ja für den Sucherfolg egal sein, bei welcher GKV man versichert ist.
Vom Originalpost rüberkopiert:
Lage der Nation rechnet beispielhaft vor, was die Einsparung konkret für die Versorgungslandschaft bedeuten könnte:
Setzt man voraus, dass es knapp 40.000 Psychotherapeut:innen (ärztlich und psychologisch) mit Kassensitz gibt ( KBV - Arztgruppe ) und geht man von grob 30 Patient:innen pro Woche aus (was schon viel ist), dann könnte der Honorarverlust durch ca ein bis zwei Privatpatient:innen ausgeglichen werden, die Plätze für GKV-Patient:innen einnehmen. Das würde für gesetzlich versicherte Menschen einem Verlust von 40.000 Therapieplätzen gleichkommen.
Ein Beleg dafür, wie billig ambulante Psychotherapie für die Krankenkassen eigentlich ist:
So betragen laut des Reports die direkten Kosten zur Behandlung psychischer Erkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich 44 Milliarden Euro. Davon entfallen nur vier Prozent auf die Psychotherapie.
Der Report Psychotherapie von 2021 rechnet mit Gesamtkosten von 2,8 Mrd. € für ambulante Psychotherapie. Von den Gesamtausgaben der GVK im selben Jahr sind das gerade einmal 0,9%.
Eine stationäre Behandlung ist fast 13-mal so teuer wie die ambulante Psychotherapie.
Oder anders gesagt: Ein Abbau der ambulanten Versorgung oder eine Verschlechterung des ambulanten Angebots wird für das Gesundheitswesen in Zukunft richtig, richtig teuer.
Woran zum Fick will der Spitzenverband hier also sparen? Im Ernst!?
Das wird ja dann auch garantiert nicht zu höheren Kosten an anderer Stelle fuhren.
Im Zweifel zu mehr Verspätungen bei der Bahn.
Außer Zynismus ist mir, als Betroffener und mit den Meldungen der letzten Wochen, nichts mehr geblieben.
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