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this post was submitted on 05 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Nochmal konkreter und mit Nachweisen, weil in einem anderen Kommentar auch eine unzutreffende Rechnung verlinkt ist:
Kassenpatienty, TP*: EBM** 35405 = 119,89 €
Privatpatienty/Selbstzahly, TP, Langzeittherapie: GOP/GOÄ*** 861 = Regelhöchstsatz (2,3fach) 92,50 € bis Höchstsatz**** (3,5fach) 140,76 €. (Der Regelhöchstsatz stellt den "Normalwert" dar, den Du ohne schriftliche Begründung erheben darfst. Alles darüber muss Du mit einem skalierbaren Faktor nach Umfang und Schwierigkeitsgrad einzeln begründen, und zwar grundsätzlich pro Leistung, also pro Therapiestunde.)
Psychotherapie ist eine der wenigen Leistungen, in denen Du für Privatpatientys als Anbieter im Regelfall sehr viel weniger bekommst als für Kassenversicherte. Während die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung immer mal angepasst und immer erhöht wurde (zuletzt glaube ich 2025), steckt die GOÄ auf dem Stand 1996 fest.*****
Die Behauptung, dass man bei einer Kürzung der Honorare in der GKV um 10% mehr Privatpatientys und weniger Kassenpatientys aufnehmen wird, ergibt kaum Sinn, es sei denn, man rechnet als Therapeuty sowieso häufig über dem Regelhöchstsatz ab. So verstehe ich deshalb auch die verlinkte Äußerung von Adler nicht.
Man kann aber entscheiden, dass man auf den ganzen Scheiß mit der GKV gar keinen Bock mehr hat und auf reine Privatpraxis geht und sogar noch Kosten spart (keine Telematik mehr = bestimmt 10k Technikkosten im Jahr weniger; kein ePA-Geraffel; keine verpflichtende Telefonsprechstunde, die unbezahlt bleibt, falls keiner anruft).
Dann ist der Impact aber um einiges höher als 1-2 Patientys pro Praxis, sondern dauerhaft gleich 25-30 pro Praxis. Aber natürlich kann dann der Kassensitz neu vergeben werden. Vielleicht ist das ja das Ziel 😉
* Tiefenpsychologische Psychotherapie; Abrechnung bei Verhaltenstherapie ist ähnlich
** https://ebm.kbv.de/
*** https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/BJNR015220982.html
**** Honorarvereinbarungen außerhalb der GOÄ, die auch über den Höchstsatz gehen dürfen, lasse ich mal weg. Die meisten Therapeutys machen Honorarvereinbarungen schon vorsorglich als Auffangnetz und für Honorarausfälle bei Nichterscheinen, aber i.d.R. nicht über dem Höchstsatz, außer vielleicht bei VIPs.
***** Überarbeitung geplant, aber das ist seit 30 Jahren immer mal wieder angekündigt worden...