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this post was submitted on 05 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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founded 2 years ago
MODERATORS
Hängt von der KK ab, ist also unterschiedlich.
Das ist also nicht gesetzlich geregelt und nur Kulanz der KK? Weil, es dürfte ja für den Sucherfolg egal sein, bei welcher GKV man versichert ist.
Das ist keine Kulanz. Man hat einen Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfülnt sind. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Entscheidung des Krankenkassensachbearbeiters, die über einen Widerspruch geprüft werden und gerichtlich angefochten werden kann. Wobei sich das in der Praxis von Willkür nicht unterscheidet: wer krank genug für eine Psychotherapie ist, wird in der Regel nicht in der Lage sein, sich durch dieses System durchzukämpfen.