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Neue Regeln der EU: Diese Verpackungen gibt es bald nicht mehr
(www.tagesschau.de)
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Dass PET o. Ä. aus dem gelben Sack nicht mehr zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden (somdern nur Pfand-PET oder Ausschuss aus der Produktion) ist aus lebensmittelhygienischen Gründen so vorgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass der größte Teil aus dem gelben Sack verbrannt wird. Die stoffliche Verwertung steht in der Abfallhierarchie über der thermischen Verwertung, deshalb darf nur verbrannt werden, was nicht stofflich verwertet werden kann. Hier ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz eindeutig. Derzeit werden ca. 70% aus dem gelben Sack stofflich verwertet (der Kunststoffbedarf ist leider so enorm, dass es derzeit keine Rolle spielt, ob aus Traubenverpackungs-PET keine Lebensmittelverpackung mehr werden darf, sondern nur z. B. eine Spüliflasche). Eine für das Recycling desigte Verpackung darf und wird also nicht verbrannt werden, auch wenn die Gerüchte, dass im gelben Sack eh alles verbrannt wird, schon seit der Einführung des grünen Punkts kursieren. Welche (Verbund-)Kunststoffverpackungsarten fast durchweg aus dem Stoffkreislauf herausfallen und größtenteils in die Verbrennung gehen, ist schon lange bekannt und dieses Problem wird durch die hier besprochene EU-Verordnung ab 2030 angegangen. Besser spät als nie wenn man mich fragt.