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Gericht weist Klimaklage von peruanischem Bauern gegen RWE ab
(www.spiegel.de)
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Da hast du vollkommen recht und das USB-C-Beispiel zeigt die globale Macht, die ein lokaler Markt wie die EU hat!
Hier würde es allerdings nicht um einen Standard gehen, der für alle Produkte auf diesem Markt gelten würde. Sondern darum, dass ein Unternehmen vor einem hiesigen Gericht von Leuten von der ganzen Welt für ihren rechnerischen Anteil am Gesamtausstoß juristisch und finanziell belangt werden können soll.
Der peruanische Bauer kann aber RWE bspw. nur hier verklagen, weil RWE hier sitzt und demnach hier Gerichtsstand ist. Er könnte hier aber nicht bspw. ExxonMobil verklagen, weil ein deutsches/europäisches Gericht dafür nicht zuständig ist.
Das müsste man wenn dann zb so handhaben, dass der Marktzugang nur noch Unternehmen gestattet wird, die sich einem internationalen Gericht für solche Klimaprozesse unterwerfen, welches dann entsprechend auch international 'beißen' kann.
So jedoch hätte ein Urteil ausschließlich unsere Unternehmen betroffen.
Aber wenn so ein Urteil fällt, könnte die Bundesregierung zum Schutz der hiesigen Wirtschaft ja eine Regulierung einführen, dass auch ExxonMobile davon betroffen ist, wenn sie Zugang zum hiesigen Markt wollen.
Dazu müsste Deutschland/die EU die internationale Zuständigkeit ihrer Gerichte wirklich massiv ausbauen, was einerseits unilateral wohl kaum durchsetzbar wäre und andererseits mit etablierten Grundsätzen des Rechts kollidiert, wonach der Gerichtsstand sich nach dem Sitz des Beklagten richtet ("actor sequitur forum rei"; hier RWE, also Deutschland) und andererseits aber auch keine Zuständigkeit über den "Erfüllungsort" gegeben wäre, denn diesen kann ein peruanischer Bürger im Streit mit einem US-amerikanischen Ölmulti vor einem deutschen Gericht nicht geltend machen.
Sicher könnten wir uns das einfach ins Gesetz schreiben, aber die tatsächliche juristische Durchsetzbarkeit ist ja der Knackpunkt und die kann ich nicht erkennen.