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submitted 3 days ago by [email protected] to c/[email protected]
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[-] [email protected] 1 points 2 days ago

Dazu müsste Deutschland/die EU die internationale Zuständigkeit ihrer Gerichte wirklich massiv ausbauen, was einerseits unilateral wohl kaum durchsetzbar wäre und andererseits mit etablierten Grundsätzen des Rechts kollidiert, wonach der Gerichtsstand sich nach dem Sitz des Beklagten richtet ("actor sequitur forum rei"; hier RWE, also Deutschland) und andererseits aber auch keine Zuständigkeit über den "Erfüllungsort" gegeben wäre, denn diesen kann ein peruanischer Bürger im Streit mit einem US-amerikanischen Ölmulti vor einem deutschen Gericht nicht geltend machen.

Sicher könnten wir uns das einfach ins Gesetz schreiben, aber die tatsächliche juristische Durchsetzbarkeit ist ja der Knackpunkt und die kann ich nicht erkennen.

this post was submitted on 28 May 2025
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