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[+] [S] -11 points 11 hours ago (23 children)

Naja, so einfach ist das auch nicht, das hier gibt eine nette Zusammenfassung:

Juristische Analyse

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  • [–] 30 points 10 hours ago (22 children)

    Diese juristische Analyse lässt allerdings außer Acht, dass es grade bei G20 zu überzogener Polizeigewalt gekommen ist, deren Opfer anschließend vor Gericht gestellt wurden ohne das ihnen nachgewiesen werden konnte, sich strafbar gemacht zu haben.

    https://taz.de/Repression-nach-G20-in-Hamburg/!6161136/

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  • [–] 12 points 9 hours ago (11 children)

    Damit folgte [das Gericht] der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Teil­neh­me­r*in­nen durch ihr geschlossenes Auftreten und dunkle Kleidung zum Schutz derer beigetragen hätten, die bei der Demo Straftaten begangen hatten.

    Da frage ich mich natürlich, warum dieses Argument bei den "guten" Cops nicht gilt

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  • [–] [S] -4 points 9 hours ago (9 children)

    Dir ist der Unterschied zwischen der Polizei die dem Rechtsstaat dient und dem schwarzen Block bekannt?

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  • [–] 15 points 7 hours ago

    Das ist ja gerade der Punkt. Wenn wir weiterhin davon ausgehen wollen, dass die Polizei als Institution dem Volk dient, dann bedeutet das ja, dass Polizisten in Fällen von Polizeigewalt eben nicht im Sinne der Institution Polizei gehandelt haben – sonst sind wir sofort bei dem Schluss, dass die ganze Institution nicht dem Volk dient und grundlegend reformiert werden muss.

    Wenn Gewalttäter innerhalb der Polizei nicht im Sinne der Institution, des Staats und des Volks handeln, müssen diese Vergehen auch entsprechend aufgeklärt und bestraft werden. Außerdem sollte jeder "Einzelfall" dazu führen dass reflektiert wird, wie es überhaupt dazu kommen konnte und welche Änderungen an den Strukturen notwendig sind, um weitere "Einzelfälle" zu verhindern.

    In diesem Kontext finde ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft interessant, denn sie ließe sich genauso auf die Polizisten übertragen, die zwar selbst keine Polizeigewalt ausüben, aber durch gemeinsames, uniformiertes Auftreten mit den Gewalttätern diese stärken und die Gewalt erst möglich machen. Ich denke nicht dass es zu solcher Polizeigewalt gekommen wäre, wenn diese "Einzelfälle" die einzigen Polizisten vor Ort gewesen wären.

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  • [–] 10 points 8 hours ago (7 children)

    Der schwarze Block hat keine gefesselten Leute angezündet?

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  • [+] [S] -10 points 8 hours ago (6 children)

    Gibt es gerichtsfeste Belege dafür, dass die Polizei das getan hat?

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  • [–] 15 points 7 hours ago (5 children)

    Jo.

    Mehrere wissenschaftliche Gutachten sagen ziemlich eindeutig, dass die Version der Polizei unmöglich stimmen kann. Die Justiz ignoriert das, das ändert aber nicht die Tatsachen.

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  • [+] [S] -8 points 7 hours ago (4 children)

    Da das ganze bisher nicht zu einer anderen gerichtlichen Auslegung geführt hat scheinen die wissenschaftlichen Gutachten wohl doch nicht eindeutig genug gewesen zu sein. Ich habe genug Vertrauen in unsere Justiz um erstmal von einem korrekten Vorgehen auszugehen.

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  • [–] 7 points 7 hours ago (2 children)

    Denn wie wir ja wissen sind Juristen Universalgelehrte und können das immer besser beurteilen als die jeweiligen Sachverständigen.

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  • [–] [S] -4 points 7 hours ago (1 child)

    Aus diesem Grund zieht das Gericht Sachverständige hinzu, die aber nun mal nicht für das Gericht hinreichend belegt haben, dass die Person angezündet wurde.

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  • [–] 2 points 1 hour ago*

    Genau Oury Jalloh ist nämlich in einer gefliesten Zelle von selbst in brand geraten. Diese spontane inkombustination die zu einem Brennbild geführt hat, welches weit über das hinausgeht, was an brennbaren Material in der Zelle vorhanden war, ist die einzige logische Schlussfolgerung. Das dieses spontane in brand geraten einer Zelle und der darin gefesselten Person den Polizisten auch nicht aufgefallen ist kann man ihnen auch keinster Weise zum Vorwurf machen, denn Brandbekämpfung ist schließlich Aufgabe der Feuerwehr!

    Nur weil auf Grund von mehrfachen Falschaussagen der Beamten nicht hinreichend belegt werden konnte wer der diensthabenden ihn angezündet hat und ob dies vorsätzlich passierte heißt das noch lange nicht das die Gutachten entkräftet wurden. Ganz im Gegenteil es hat trotz der ganzen in den Weg geworfenen Steine für eine Verurteilung des Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung gereicht. Das dem Staat eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber einem in seiner Obhut befindlichen gefangenen nur 10k Wert ist spricht allein schon mehr als alle der sog. "Ermittlungsakten" der Dessauer Polizei zu diesem Vorfall.

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  • [–] 2 points 9 hours ago* (4 children)

    Ob man daraus den von der Roten Hilfe vertretenen, pauschalen "Klassenjustiz"-Vorwurf ableiten sollte, und die damit letztlich verbundene Ablehnung unseres Rechtsstaates, sei mal dahingestellt.

    Die fehlende Unterscheidung zwischen gewaltsamen und gewaltfreien Teilen der Bewegung und auch diese merkwürdig ideologisch geprägten Bedingungen für die Hilfe der Roten Hilfe, nämlich pauschal(!) keine Kooperation, keine Reue, kein Unrechtsbewusstsein, sind jedenfalls extrem große Hypotheken.

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  • [–] 13 points 8 hours ago (3 children)

    Du interpretierst das falsch. Eine Kritik an der konkreten Umsetzung des Rechtsstaats ist keine Kritik am Grundprinzip des Rechtsstaats, ganz im Gegenteil. Es ist eine Forderung nach einem Rechtsstaat, der seinen Versprechen und Verpflichtungen tatsächlich nachkommt. Das ist wie wenn man korrupte Politik kritisiert, und damit aber nicht eine Abschaffung von Demokratie fordert, sondern mehr Demokratie. Linke, einschließlich "Linksextremer", fordern idR keine Abschaffung von Grundrechten, sondern eine tatsächliche Einhaltung dieser. Etwas, wozu dieser Staat oft nicht willens ist, aus Klasseninteressen.

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  • [–] 2 points 6 hours ago (2 children)

    Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen Kritik und Pauschalurteil und damit einhergehender Ablehnung. Das eine lässt Raum zu, erkennt aber grundsätzlich an, das andere lehnt komplett ab. Vgl. Paartherapie vs Scheidung.

    Und ich denke, du letztendlich auch. Denn in deinem Beispiel sprichst du von "korrupte Politiker", die kritisiert werden dürfen sollen (ist das deutsch?). Die Rote Hilfe kritisiert aber nicht nur korrupte Politiker, sondern pauschal die Gesamtheit der Politiker. Die Justiz ist pauschal Klassenjustiz, linker Protest ist pauschal immer gerechtfertigt. Das meine ich mit pauschal und das ist mir zu simpel.

    Die konkrete Umsetzung des Rechtsstaates bzw. unseres Systems in Gänze ist Ergebnis demokratischer Prozesse und stetiger Legitimierung. In der Umsetzung absolut(!) nicht perfekt und in jedem Fall stets verbesserungswürdig. Aber legitimiert von uns als Gesellschaft und damit für uns alle gültig. Änderungen geschehen über den Weg der parlamentarischen Demokratie - nicht mit Gewalt, nicht am System vorbei. Erkenne ich nun eigenmächtig Teile dieses Konstrukts nicht mehr an und begebe mich in Fundamentalopposition - und sei es für hehre Ziele, was ich ja gerne glauben will - dann verlasse ich den gemeinsamen Boden dieser Gesellschaft, und genau das ist scheiße an Extremismus. Es bedarf wohl nicht viel Phantasie, sich auszumalen, wie so die Zustände wären, wenn einfach fortan jeder nur noch die Regeln befolgt, die er für gerechtfertigt hält. Wenn du Änderungen willst, geh den Weg durch die Institutionen unserer Demokratie. Klar ist das mühsamer und lange nicht so prickelnd wie vermeintliche Abkürzungen des "Übers-Recht-Hinwegsetzen", aber nur so ist das am Ende auch gesellschaftlich legitimiert. Schau dir Eralp an: sie hat sich nicht mit Straßenkampf ins Rathaus geputscht, sondern Mehrheiten im System gewonnen.

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  • [–] 1 point 5 hours ago (1 child)

    Das ist ein Strohmann Argument. Wie begründet sich dein Vorwurf überhaupt, dass die Rote Hilfe so pauschal werten wurde? Ich kenne kein Indiz, dass die Gesamtheit der Politiker:innen abgelehnt werden würde; im Gegenteil, die Rote Hilfe vertritt im Zweifel auch diese Menschen. Wenn sie generell den Rechtsstaat ablehnen würde, würde sie doch nicht explizit Hilfe auf rechtsstaatliche Wege anbieten. Sie wendet auch keine Gewalt "am System vorbei" an, da bringst du einiges durcheinander. Natürlich kannst du es fragwürdig finden, dass es Anwälte gibt, die mitunter Straftäter verteidigen; aber damit stellst du rechtsstaatliche Grundprinzipien und -rechte in Frage. Du erreichbar das Gegenteil von dem, was du möchtest.

    Die Rote Hilfe ist ein Strömungs-übergreifender Verbund. Kaum ein anderer deckt eine solche inhaltliche Bandbreite ab. Der Roten Hilfe also große inhaltliche Positionen zu unterstellen ist daher absurd. Oder gar Gewaltfantasien auf sie zu projezieren. Ich verstehe, wo diese Fantasien herkommen, aber du solltest überdenken, was du zur Roten Hilfe tatsächlich weist, und was du die nur zusammenreimst.

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  • [–] 2 points 5 hours ago

    Wie begründet sich dein Vorwurf überhaupt, dass die Rote Hilfe so pauschal werten wurde? Ich kenne kein Indiz, dass die Gesamtheit der Politiker abgelehnt werden würde

    Moment, hier müssen wir klar unterscheiden: dein Einwurf war: "Das ist wie wenn man korrupte Politik kritisiert", worauf ich erwiderte, dass die Rote Hilfe, um bei deinem analogen Politiker-Beispiel zu bleiben, in ihrem pauschalen "Klassenjustiz"-Vorwurf ja nicht nur korrupte "Politiker", also eine bestimmte Teilmenge, sondern alle "Politiker", nämlich unterschiedslos alle Teile zumindest der Exekutive und Judikative als Teil dieser "Klassenjustiz" abstempelt.

    Wenn sie generell den Rechtsstaat ablehnen würde, würde sie doch nicht explizit Hilfe auf rechtsstaatliche Wege anbieten.

    Sie bietet Hilfe für diejenigen, die bereits im Justizsystem des Rechtsstaats "gefangen" sind. Dabei sind für sie diese Verfahren und die Organe dahinter pauschal Ausdruck "staatlicher Repression", die "staatliche Kriminalisierung" linker Bewegungen bewirken soll. Das wertet unterschiedslos die Strafverfolgung aller linksmotivierter Täter als "Repression", selbst in solchen Fällen, in denen nach unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen klare Verstöße vorliegen, bspw bei schweren Straftaten.

    Natürlich kannst du es fragwürdig finden, dass es Anwälte gibt, die mitunter Straftäter verteidigen

    Vor Gericht steht jedem eine Verteidigung zu. Was die Rote Hilfe macht, ist jedoch vorbehaltlos alle Taten auch außerhalb des Gerichts zu verteidigen und die Verfolgung derer als "staatliche Repression" zu diffamieren. Ich kenne nicht viele Strafverteidiger, die sich jenseits der Verfahren hinstellen und ihre Mandanten pauschal als Opfer inszenieren. Ich kenne auch nicht viele Strafverteidiger, die zur Grundlage der Tätigkeit für ihren Mandanten die Bedingung machen, auf keinen Fall mit den Behörden zu kooperieren.

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  • [+] [S] -20 points 10 hours ago (4 children)

    Ob das Vorgehen der Polizei überzogen war würde ich mal - angesichts der massiven Gewalt von Seiten der Protestierenden - mit einem größeren Fragezeichen versehen...

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  • [–] 8 points 7 hours ago (3 children)

    Das ist in einem Polizeivideo zu sehen: Behelmte Po­li­zis­t*in­nen rennen brüllend auf einen kleinen Demozug zu. Sie schlagen und treten.

    Von hinten kommt ein Wasserwerfer. Sekunden später liegen die meisten Teilnehmenden am Boden, gekrümmt, jemand hält sich den Kopf. „Wir bräuchten dringend Sanis bei uns“, sagt ein Polizist über Funk. „Hier unten liegt eine verletzte Person mit offenem Bruch.“ „Oh, scheiße“, antwortet der Kollege.

    Das scheint mir keine angemessene Reaktion zu sein. Das scheint auch mindestens einer der Polizisten vor Ort so zu gesehen zu haben.

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  • [–] [S] -5 points 7 hours ago (2 children)

    Ich habe einen guten Bekannten der damals in einer Hundertschaft vor Ort war, laut seiner Aussage - und der vertraue ich - ist er nur mit Glück dem Wurf einer größeren Betonplatte aus einem Hausfenster und mehreren Brandsätzen entgangen... dass nach so etwas die Nerven bei den Beamten blank liegen und kein Risiko mehr eingegangen wird ist mMn. nachzuvollziehen.

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  • [–] 10 points 5 hours ago

    Das geht am Thema vorbei. Es ist unerheblich, ob man emotional nachvollziehen kann, warum die Polizei Menschen niederknüppelt, wenn es grade darum geht, dass eine juristische Einschätzung der Roten Hilfe unterschlägt, dass die Angeklagten im Rondenbarg-Prozess nur deswegen angeklagt wurden, weil sie am gleichen Protestzug wie mutmaßliche Steineschmeißer teilgenommen haben.

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