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[Thüringer Polizeigesetz] „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“
(netzpolitik.org)
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Bei der ganzen Einschränkungslogik fehlen vor allem die Konsequenzen für Missbrauch. Sowohl juristisch als aus arbeitsrechtlich gibt es da einfach gar nichts zu befürchten.
Wenn Hauptkommissar Harald in irgendwelchen Datenbanken gerne mal nach seiner Ex sucht erwarte ich in letzter Konsequenz auch das fristlose, pensionslose Entlassen aus dem Beamtenverhältnis.