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[Thüringer Polizeigesetz] „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“
(netzpolitik.org)
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Und kaum einer redet darüber, dass man evtl. auch mal auf Überwachung verzichten könnte. Die CDU feuert bescheuerte Maßnahmen einfach so in den Raum hinein und dann wird nur noch darüber geredet, wie man diese Befugnisse "begrenzen" könnte. Aber mal zu sagen "Nein, so eine Scheiße wird hier gar nicht erst gemacht" - darauf kommt gefühlt kaum jemand (außer die mit Weitblick Gesegneten vom CCC und Co., aber auf die hört ja niemand). Das Entstehen von anlasslos erhobenen Datenbanken ist bereits das Problem, nicht ab wann wer daran herumfummeln darf.
Kann sich jeder gerne mal etwas damit beschäftigen, was die Polizei heute bereits so alles darf. Man kommt zu dem Ergebnis - ganz schön viel, Tendenz steigend. Und kann sich auch gerne jeder mal damit beschäftigen, wie Befugnisse jetzt schon missbraucht werden. Und wenn man schon dabei ist, kann sich auch jeder mal die Frage stellen: Wie sieht es in 5, 10, 20 Jahren aus? Sollte jedem klar sein, dass hier nicht Schluss sein wird. Wie frei wird man sich dann wohl noch fühlen?
Bei der ganzen Einschränkungslogik fehlen vor allem die Konsequenzen für Missbrauch. Sowohl juristisch als aus arbeitsrechtlich gibt es da einfach gar nichts zu befürchten.
Wenn Hauptkommissar Harald in irgendwelchen Datenbanken gerne mal nach seiner Ex sucht erwarte ich in letzter Konsequenz auch das fristlose, pensionslose Entlassen aus dem Beamtenverhältnis.