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this post was submitted on 26 Jul 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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MODERATORS
Da der mutmaßliche Täter zu der Zeit keine Strafe anhängig hatte und eine Präventivhaft (genauer Unterbindungsgewahrsam) verfassungsrechtlich ziemlich hohe Hürden hat (Gott sei Dank) blieb den Behörden auch kein großer Spielraum. In Berlin ist Unterbindungsgewahrsam gesetzlich nur 2 Tage gestattet, Bundespolizeilich 4 Tage. Da es laut derzeitigem Wissensstand keine konkreten Hinweise auf einen Anschlag gab (Gefahr in Verzug) wäre das auch schwer möglich gewesen.
Wikipedia zu Unterbindungsgewahrsam
Abdul B. soll sich nach Informationen von NDR, WDR und SZ in einer "Vorbewährung" befunden haben. [...] Gerichte entscheiden in solchen Verfahren erst später, ob eine verhängte Strafe schließlich in Gänze zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Liest sich nicht so als wäre keine Strafe anhängig gewesen. Sondern er war verurteilt und es war noch unklar ob er einsitzen muss oder auf Bewährung frei bleiben darf. Im Nachhinein kann man schon sagen dass die Behörden ihn halt falsch eingeschätzt haben und eine Bewährung sicher das falsche Strafmaß war. Bei der Vorgeschichte aus Vorstrafen in Deutschland und im Libanon und den bekannten IS Kontakten kann man dann schon auch die Frage stellen warum man die Bewährung überhaupt in Betracht gezogen hat.
Edit: zumal er wegen Vorbereitung eines Terroranschlags vorbestraft war.
Mal wieder das Übliche. Vorbestraft, natürlich wegen relevanter Delikte, polizeibekannt und unter Beobachtung.
https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-berlin-csd-sonntag-100.html
Darin sehe ich das Scheitern der Behörden. Über den Mann und seine Tendenzen war der Verfassungsschutz seit seinem 16. Lebensjahr im Bilde und hat trotzdem auf ganzer Linie versagt. Als nächstes wird die Politik dann wieder härtere Gesetze fordern, obwohl es schon an der Umsetzung bestehender Vorgänge scheitert.