Was phr schreibt ist richtig. Ich ergänze mal, bin selbst Betriebsrat. Der Betriebsrat wird von der Belegschaft gewählt und hat gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsrechte sowie Informationsrechte und Vorschlagsrechte gegenüber dem Arbeitgeber. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Der Betriebsrat verkörpert das demokratische Element in der Wirtschaft. Über den Betriebsrat haben die Mitarbeiterinnen Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen. Es handelt sich um ein Ehrenamt, und ie bereits beschrieben, sind die Mitglieder während ihrer Betriebsratstätigkeit freigestellt. Ein Anwalt gehört nicht zum Betriebsrat (außer er ist Mitarbeiter der Firma und wurde in den BR gewählt). Betriebsräte haben aber einen Anspruch auf Sachverstand, den der Arbeitgeber auch bezahlen muss. Das ist dann in der Regel eine Anwältin, kann aber auch zu bestimmten Themen eine andere Sachverständige Person sein, die den Betriebsrat berät. Einen Anspruch auf eine Schreibkraft oder Sekretärin gibt es in der Regeln nicht, kann aber bei großen Unternehmen durchaus durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden. Betriebsräte sind keine Rechtsberater und setzen sind auch nicht für die Interessen einzelner Arbeitnehmerinnen da, wenngleich dein Betriebsrat sicher ein offenes Ohr hat und ein guter Ansprechpartner bei Problemen im Betrieb ist.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein von Arbeitnehmer*innen. Gewerkschaften handeln in der Regel Tarifverträge mit Arbeitgeberverbänden aus, mitunter auch mit einzelnen Arbeitgebern (Haustarifvertrag). Als Machtmittel, steht ihnen kein Gesetz zur Verfügung (wie dem Betriebsrat), aber sie haben das richterlich bestätigte Recht, Belegschaften zu, Streik aufzurufen. Darüber hinaus bieten sie in der Regel Rechtsberatung und -schutz, Bildungsseminare, und weitere Dienstleistungen für ihre Mitglieder an.
Also: ein Betriebsrat ist eine gute Sache, kann dir aber in in deinen individualrechtlichen Angelegenheiten nicht wirklich weiterhelfen. Hierfür ist der Rechtsschutz der Gewerkschaft die erste Adresse.
Betriebsräte können auch nicht über Löhne und Gehälter verhandeln. Diese Möglichkeit haben nur Gewerkschaften.
Dafür haben Betriebsräte gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsrechte und bei denen kann der Arbeitgeber sich noch so starke verweigern, im Zweifel geht es zum Arbeitsgericht oder in die Einigungsstelle.
Ein Betriebsrat ist aber kein Ersatz für inne Gewerkschaft und Vice versa. Sie haben unterschiedliche Mittel und Rechte und können sich im Idealfall gut ergänzen.
Added you