Ich, mit meine 35 Jahren, habe natürlich Pflichtbewusst an der Abstimmung teilgenommen.

[-] SoakedBread@multiverse.soulism.net 10 points 8 hours ago* (last edited 8 hours ago)

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Soziale Netze und Videoplattformen sollen in Österreich ab 2027 erst nach Altersverifikation genutzt werden können. Eine entsprechende Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes hat die österreichische Bundesregierung am Montag in Begutachtung geschickt. Unmündige (Personen unter 14 Jahren, Anmerkung) dürfen die Dienste dann nicht mehr nutzen. Die oppositionellen Grünen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, kritisieren aber „ein rechtlich schwammiges Gesetz: viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen‟. Umgekehrt lehnt die rechte Oppositionspartei FPÖ die Novelle ab und erkennt „Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes‟.

Die geplante Ausweispflicht soll Zugang zu „Video-Sharing-Plattformen‟ einschränken, die selbst oder durch ein verbundenes Unternehmen einen Sitz in der EU haben und sich an Nutzer in Österreich richten, sofern der Schutz Unmündiger vor „beeinträchtigenden Inhalten oder Verhaltensweisen nicht gewährleistet ist‟. Die potenzielle Beeinträchtigung mag körperlich, geistig oder sittlich sein.

Welche Inhalte oder Verhaltensweisen genau darunter fallen, bleibt der zuständigen Regulierungsbehörde überlassen. Jedenfalls reicht schon aus, wenn das Angebot nur eines der folgenden Merkmale aufweist: Automatisches Abspielen von Inhalten; endloses Scrolling und ähnliche Verhaltensweisen; ein Empfehlungssystem (ausgenommen Suchergebnisse), bei dem mehr als ein Drittel der vorgeschlagenen oder angezeigten Inhalte nicht von den selbst ausgewählten Kontakten des Nutzers stammen; direkte Kontakte eines Nutzers mit einem anderen, ohne bereits bestehendes gegenseitiges Kontaktverhältnis; Push-Nachrichten (ausgenommen Benachrichtigungen über individuelle Kommunikation mit selbst ausgewählten Kontakten, ausdrücklich abonnierte Inhalte oder die Sicherheit des Nutzerkontos); Anreize, zur Erhöhung der Interaktion mit der Plattform oder Inhalten anderer Nutzer.
Erfasste Plattformen

„Video-Sharing-Plattform‟ ist als Dienstleistung für Information, Unterhaltung oder Bildung definiert, bei der der Dienstleister zwar die Organisation übernimmt, sei es durch algorithmische oder menschliche Anordnung der Inhalte, aber keine redaktionelle Verantwortung trägt. Zudem muss das Angebot „in der Regel gegen Entgelt‟ erbracht werden, was auch werbefinanzierte Dienste umfasst; entscheidend ist der wirtschaftliche Charakter. Reine Online-Speicher, deren Inhalte der Dienstleister nicht markiert oder anordnet, bleiben außen vor.

Als Video gilt jede „Abfolge von Bewegtbildern mit oder ohne Ton‟, die von einem Nutzer bereitgestellt wird. Zusätzlich werden Videos von Mediendiensten erfasst („Sendungen‟). Was genau eine Abfolge von Bewegtbildern im Unterschied zu einer Abfolge von Standbildern ist, bleibt offen, was aber schon ein Problem der bisherigen Fassung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes ist. Eine öffentliche abschließende Liste aller erfassten Online-Angebote sieht die Novelle nicht vor.
Strenge Altersprüfung über Dritte

Der Altersnachweis soll nicht direkt gegenüber dem Betreiber der Video-Sharing-Plattform, sondern gegenüber einem unabhängigen Dritten erfolgen. Dieser signalisiert dem Plattformbetreiber dann, ob der jeweilige Nutzer mündig ist oder nicht (über oder unter 14 Jahre alt). Die Betreiber sollen dafür offene Standards unterstützen, und der Altersprüfer darf kein zentrales Nutzungsprotokoll führen.

Der Altersnachweis muss erstaunlich streng geprüft werden, wahrscheinlich, weil australische Kinder Soziale Netze trotz dort bereits geltendem Verbot nutzen. In Österreich soll das Alter zumindest nach dem für Geldinstitute für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gültigen Niveau geprüft werden müssen. Die Regierung propagiert den Einsatz der elektronischen ID Austria.

Bei Verstößen müssen Betreiber erfasster Plattformen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150.000 Euro rechnen. Teurer wird es für von der EU-Kommission als "sehr große Online-Plattform" eingestufte Anbieter. Diesen droht Österreich mit Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes.

Jedermann kann bis 21. September zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dafür muss die selbe Stellungnahme per E-Mail sowohl an medienrecht@bmwkms.gv.at als auch an Post.VII-2@bka.gv.at geschickt werden (nur eine Eingabe reicht nicht).

Die ersten Reaktionen auf den Begutachtungstext fallen unterschiedlich aus:

„Dieses Vorhaben ist ein hinterlistiger Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen‟, kritisiert Christian Hafenecker, Generalsekretär der größten Oppositionspartei FPÖ. Kinderschutz diene der Regierung „lediglich als Feigenblatt für einen massiven Zensurangriff und den weiteren Ausbau staatlicher Kontrolle. (…) Was uns hier als Jugendschutz verkauft wird, ist in Wahrheit die Einführung einer Ausweispflicht im Internet durch die Hintertür. Wer sich künftig im Netz bewegen will, soll sich registrieren oder seine sensiblen Daten preisgeben.‟ Das schaffe gläserne Bürger und setze „einen massiven Schritt in Richtung Überwachungsstaat.“

„Wir brauchen keine Verbotskultur, sondern die Förderung von Medienkompetenz und digitaler Mündigkeit. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, ihre Kinder im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu begleiten‟, sagt der Nationalratsabgeordnete. „Der Staat darf sich nicht anmaßen, die Familie zu ersetzen oder vorzuschreiben, welche Informationsquellen Jugendliche nutzen dürfen.‟
Grüne sind dafür, fordern aber Datenschutz

Die Grünen wünschen ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung Sozialer Netze. „Kinder und Jugendliche begegnen auf Social Media tagtäglich Hass, Gewalt, Bodyshaming, Frauenfeindlichkeit und vielem mehr. Viele leiden bereits unter dieser psychischen Belastung‟, merkt die Grüne Familiensprecherin Barbara Neßler an. „Eltern fühlen sich damit alleingelassen.‟

Allerdings ortet ihr für Digitalisierungsthemen zuständiger Parteikollege Süleyman Zorba ein Problem im Regierungsentwurf: Durch die Ausweispflicht „droht die Klarnamenpflicht durch die Hintertür: Bei den Stellen, die diese Identifizierung durchführen, entsteht faktisch ein Verzeichnis aller Menschen, die Soziale Medien nutzen wollen. Dass daraus keine Zuordnung von Accounts zu Personen werden darf, verspricht die Regierung zwar, aber diese Zusagen stehen fast ausschließlich im rechtlich unverbindlichen Begleittext und nicht im Gesetz selbst. Was mit den Ausweisdaten passiert, die dabei anfallen, regelt der Entwurf mit keinem einzigen Wort. Das Marketing ist datenschutzfreundlich, die Verbindlichkeit fehlt.“
Jugend pocht auf Medien- und Demokratiebildung

Die österreichische Bundesjugendvertretung missversteht die Novelle als Vorhaben „Social-Media-Plattformen mit manipulativen und suchtfördernden Mechanismen‟ zu verbieten. So etwas würde die gesetzlich verankerte Interessenvertretung unter der Voraussetzung begrüßen, dass „die dadurch gewonnene Zeit genutzt wird, um junge Menschen besser auf den Umgang mit Social Media vorzubereiten‟. Tatsächlich dürfen die Plattformen weitermachen wie bisher, solange Unmündige draußen bleiben.

„Der manipulative Aufbau der Plattformen hat Social Media zu einem problematischen Ort gemacht. Diesen Funktionen einen Riegel vorzuschieben, ist deshalb ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen und ihrer psychischen Gesundheit‟, meint BJV-Covorsitzender Moritz Mittermann. Seine Kollegin Lejla Visnjic möchte, dass in allen Schulformen ab der 5. Schulstufe Medien- und Demokratiebildung erfolgt. „Nur so kann sichergestellt werden, dass Jugendliche Social Media selbstbestimmt, kritisch und sicher nutzen können.“

Das Hauptproblem sei nicht die Nutzung Sozialer Netze durch junge Menschen, sondern die mangelnde Regulierung der Plattformen: „Ziel ist, dass der digitale Raum für Jugendliche ein sicherer Ort für Beteiligung, Austausch und Information wird.‟

Ich bin gespannt wie die Altersverifikation aussehen wird... Wie im Artikel erwähnt sollen verifizierte Drittanbietern die Verifikation übernehmen und den Plattformen lediglich bestätigen dass der/die Nutzende über 18 ist.
Läuft das ganz dann wie Post-Ident ab mit Vorlage des Personalausweises und Videochat?

Ob man die Altersverifikation mit gefälschten Personalien umgehen kann bleibt fraglich. Ich werde jedenfalls nirgendwo/niemals meine Personalien mit einem Social Media Account verknüpfen.

Im gonna wait for the PC release of GTV 6. Its going to be nearly impossible to not get spoilered.

SoakedBread

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