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submitted 13 hours ago by Thomas2024@feddit.org to c/dach@feddit.org
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[-] schnurrito@discuss.tchncs.de 8 points 8 hours ago* (last edited 8 hours ago)

Ich als Jugendlicher: Die Welt wird mit der Zeit immer besser, es wird sicher einmal meine Aufgabe sein, zur weiteren Verbesserung der Welt beizutragen.

Ich als Erwachsener: Es ist meine Aufgabe, die Mächtigen daran zu hindern, wirklich alles kaputtzumachen, was gut, schön und richtig auf der Welt ist. Ich komme mir dabei aber völlig machtlos vor.

[-] BigShammy80@feddit.org 6 points 9 hours ago

Die Tatsache, dass Zuckerberg, Musk und wie sie alle heißen, ihren Kindern keinen Zugang zu Social Media gewähren, sagt doch alles.

Die Beschäftigen Verhaltensforscher, um ein möglichst süchtig machendes Design ihrer Plattformen zu realisieren.

[-] JensSpahnpasta@feddit.org 1 points 4 hours ago

Ehrlich gesagt sagt das überhaupt nichts aus. Diese Typen, denen traue ich auch zu, dass sie ihren Kindern eine harte Gehirnwäsche verpassen wie toll Papi ist. Und dass die Kinder nicht ins Internet dürfen, weil sie sonst erfahren würden, was für ein Monster ihr Vater ist und was er alles tut.

[-] MonkderVierte@lemmy.zip 2 points 8 hours ago* (last edited 8 hours ago)

Ok, aber gerade diesen Konzernen die Ausweisbilder unserer Kinder anzuvertrauen... und dann noch von digitaler Souveränität reden.

[-] BigShammy80@feddit.org 4 points 8 hours ago

Naja, die Kontrollen zur Alterprüfung müssen natürlich anonym bleiben, das sollte klar sein.

Mir ist schon klar, dass sich Google/Facebook da nicht dran halten, aber es sollte so sein...

[-] SoakedBread@multiverse.soulism.net 11 points 13 hours ago* (last edited 13 hours ago)

Der Artikel ohne Cookies zustimmen zu müssen und seine Daten an dritte zu verkaufen:

Soziale Netze und Videoplattformen sollen in Österreich ab 2027 erst nach Altersverifikation genutzt werden können. Eine entsprechende Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes hat die österreichische Bundesregierung am Montag in Begutachtung geschickt. Unmündige (Personen unter 14 Jahren, Anmerkung) dürfen die Dienste dann nicht mehr nutzen. Die oppositionellen Grünen unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, kritisieren aber „ein rechtlich schwammiges Gesetz: viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen‟. Umgekehrt lehnt die rechte Oppositionspartei FPÖ die Novelle ab und erkennt „Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes‟.

Die geplante Ausweispflicht soll Zugang zu „Video-Sharing-Plattformen‟ einschränken, die selbst oder durch ein verbundenes Unternehmen einen Sitz in der EU haben und sich an Nutzer in Österreich richten, sofern der Schutz Unmündiger vor „beeinträchtigenden Inhalten oder Verhaltensweisen nicht gewährleistet ist‟. Die potenzielle Beeinträchtigung mag körperlich, geistig oder sittlich sein.

Welche Inhalte oder Verhaltensweisen genau darunter fallen, bleibt der zuständigen Regulierungsbehörde überlassen. Jedenfalls reicht schon aus, wenn das Angebot nur eines der folgenden Merkmale aufweist: Automatisches Abspielen von Inhalten; endloses Scrolling und ähnliche Verhaltensweisen; ein Empfehlungssystem (ausgenommen Suchergebnisse), bei dem mehr als ein Drittel der vorgeschlagenen oder angezeigten Inhalte nicht von den selbst ausgewählten Kontakten des Nutzers stammen; direkte Kontakte eines Nutzers mit einem anderen, ohne bereits bestehendes gegenseitiges Kontaktverhältnis; Push-Nachrichten (ausgenommen Benachrichtigungen über individuelle Kommunikation mit selbst ausgewählten Kontakten, ausdrücklich abonnierte Inhalte oder die Sicherheit des Nutzerkontos); Anreize, zur Erhöhung der Interaktion mit der Plattform oder Inhalten anderer Nutzer.
Erfasste Plattformen

„Video-Sharing-Plattform‟ ist als Dienstleistung für Information, Unterhaltung oder Bildung definiert, bei der der Dienstleister zwar die Organisation übernimmt, sei es durch algorithmische oder menschliche Anordnung der Inhalte, aber keine redaktionelle Verantwortung trägt. Zudem muss das Angebot „in der Regel gegen Entgelt‟ erbracht werden, was auch werbefinanzierte Dienste umfasst; entscheidend ist der wirtschaftliche Charakter. Reine Online-Speicher, deren Inhalte der Dienstleister nicht markiert oder anordnet, bleiben außen vor.

Als Video gilt jede „Abfolge von Bewegtbildern mit oder ohne Ton‟, die von einem Nutzer bereitgestellt wird. Zusätzlich werden Videos von Mediendiensten erfasst („Sendungen‟). Was genau eine Abfolge von Bewegtbildern im Unterschied zu einer Abfolge von Standbildern ist, bleibt offen, was aber schon ein Problem der bisherigen Fassung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes ist. Eine öffentliche abschließende Liste aller erfassten Online-Angebote sieht die Novelle nicht vor.
Strenge Altersprüfung über Dritte

Der Altersnachweis soll nicht direkt gegenüber dem Betreiber der Video-Sharing-Plattform, sondern gegenüber einem unabhängigen Dritten erfolgen. Dieser signalisiert dem Plattformbetreiber dann, ob der jeweilige Nutzer mündig ist oder nicht (über oder unter 14 Jahre alt). Die Betreiber sollen dafür offene Standards unterstützen, und der Altersprüfer darf kein zentrales Nutzungsprotokoll führen.

Der Altersnachweis muss erstaunlich streng geprüft werden, wahrscheinlich, weil australische Kinder Soziale Netze trotz dort bereits geltendem Verbot nutzen. In Österreich soll das Alter zumindest nach dem für Geldinstitute für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gültigen Niveau geprüft werden müssen. Die Regierung propagiert den Einsatz der elektronischen ID Austria.

Bei Verstößen müssen Betreiber erfasster Plattformen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150.000 Euro rechnen. Teurer wird es für von der EU-Kommission als "sehr große Online-Plattform" eingestufte Anbieter. Diesen droht Österreich mit Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes.

Jedermann kann bis 21. September zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dafür muss die selbe Stellungnahme per E-Mail sowohl an medienrecht@bmwkms.gv.at als auch an Post.VII-2@bka.gv.at geschickt werden (nur eine Eingabe reicht nicht).

Die ersten Reaktionen auf den Begutachtungstext fallen unterschiedlich aus:

„Dieses Vorhaben ist ein hinterlistiger Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen‟, kritisiert Christian Hafenecker, Generalsekretär der größten Oppositionspartei FPÖ. Kinderschutz diene der Regierung „lediglich als Feigenblatt für einen massiven Zensurangriff und den weiteren Ausbau staatlicher Kontrolle. (…) Was uns hier als Jugendschutz verkauft wird, ist in Wahrheit die Einführung einer Ausweispflicht im Internet durch die Hintertür. Wer sich künftig im Netz bewegen will, soll sich registrieren oder seine sensiblen Daten preisgeben.‟ Das schaffe gläserne Bürger und setze „einen massiven Schritt in Richtung Überwachungsstaat.“

„Wir brauchen keine Verbotskultur, sondern die Förderung von Medienkompetenz und digitaler Mündigkeit. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, ihre Kinder im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu begleiten‟, sagt der Nationalratsabgeordnete. „Der Staat darf sich nicht anmaßen, die Familie zu ersetzen oder vorzuschreiben, welche Informationsquellen Jugendliche nutzen dürfen.‟
Grüne sind dafür, fordern aber Datenschutz

Die Grünen wünschen ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung Sozialer Netze. „Kinder und Jugendliche begegnen auf Social Media tagtäglich Hass, Gewalt, Bodyshaming, Frauenfeindlichkeit und vielem mehr. Viele leiden bereits unter dieser psychischen Belastung‟, merkt die Grüne Familiensprecherin Barbara Neßler an. „Eltern fühlen sich damit alleingelassen.‟

Allerdings ortet ihr für Digitalisierungsthemen zuständiger Parteikollege Süleyman Zorba ein Problem im Regierungsentwurf: Durch die Ausweispflicht „droht die Klarnamenpflicht durch die Hintertür: Bei den Stellen, die diese Identifizierung durchführen, entsteht faktisch ein Verzeichnis aller Menschen, die Soziale Medien nutzen wollen. Dass daraus keine Zuordnung von Accounts zu Personen werden darf, verspricht die Regierung zwar, aber diese Zusagen stehen fast ausschließlich im rechtlich unverbindlichen Begleittext und nicht im Gesetz selbst. Was mit den Ausweisdaten passiert, die dabei anfallen, regelt der Entwurf mit keinem einzigen Wort. Das Marketing ist datenschutzfreundlich, die Verbindlichkeit fehlt.“
Jugend pocht auf Medien- und Demokratiebildung

Die österreichische Bundesjugendvertretung missversteht die Novelle als Vorhaben „Social-Media-Plattformen mit manipulativen und suchtfördernden Mechanismen‟ zu verbieten. So etwas würde die gesetzlich verankerte Interessenvertretung unter der Voraussetzung begrüßen, dass „die dadurch gewonnene Zeit genutzt wird, um junge Menschen besser auf den Umgang mit Social Media vorzubereiten‟. Tatsächlich dürfen die Plattformen weitermachen wie bisher, solange Unmündige draußen bleiben.

„Der manipulative Aufbau der Plattformen hat Social Media zu einem problematischen Ort gemacht. Diesen Funktionen einen Riegel vorzuschieben, ist deshalb ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen und ihrer psychischen Gesundheit‟, meint BJV-Covorsitzender Moritz Mittermann. Seine Kollegin Lejla Visnjic möchte, dass in allen Schulformen ab der 5. Schulstufe Medien- und Demokratiebildung erfolgt. „Nur so kann sichergestellt werden, dass Jugendliche Social Media selbstbestimmt, kritisch und sicher nutzen können.“

Das Hauptproblem sei nicht die Nutzung Sozialer Netze durch junge Menschen, sondern die mangelnde Regulierung der Plattformen: „Ziel ist, dass der digitale Raum für Jugendliche ein sicherer Ort für Beteiligung, Austausch und Information wird.‟

[-] suff@piefed.social 7 points 9 hours ago* (last edited 9 hours ago)

Das Hauptproblem sei nicht die Nutzung Sozialer Netze durch junge Menschen, sondern die mangelnde Regulierung der Plattformen: „Ziel ist, dass der digitale Raum für Jugendliche ein sicherer Ort für Beteiligung, Austausch und Information wird.‟

  1. Social Media ist EIN, nicht DER digitale Raum.
  2. Warum bietet bspw. ZDF KIKA keine sichere Platform für Kinder und Jugendliche an?
  3. Für Erwachsene muss maximale Freiheit (Strafbarkeit ausgenommen) ermöglicht werden.
  4. Wo ist das staatlich anerkannte nicht-private Ausweisverfahren für alle? Hat Bund-ID eine öffentliche, unkomplizierte API? Sieht mir nach Antragslabyrinth aus. Was ist mit internationalen Austauschplattformen?
[-] gandalf_der_12te@feddit.org 3 points 11 hours ago

beeinträchtigenden Inhalten oder Verhaltensweisen

Welche Inhalte oder Verhaltensweisen genau darunter fallen, bleibt der zuständigen Regulierungsbehörde überlassen. Jedenfalls reicht schon aus, wenn das Angebot nur eines der folgenden Merkmale aufweist: Automatisches Abspielen von Inhalten; endloses Scrolling und ähnliche Verhaltensweisen; ein Empfehlungssystem (ausgenommen Suchergebnisse), bei dem mehr als ein Drittel der vorgeschlagenen oder angezeigten Inhalte nicht von den selbst ausgewählten Kontakten des Nutzers stammen; [...]; Push-Nachrichten (ausgenommen Benachrichtigungen über individuelle Kommunikation mit selbst ausgewählten Kontakten, ausdrücklich abonnierte Inhalte oder die Sicherheit des Nutzerkontos); Anreize, zur Erhöhung der Interaktion mit der Plattform oder Inhalten anderer Nutzer.

das sind alles sehr sehr wichtige punkte die da angesprochen werden. denn genau diese süchtig machenden elemente sind es die so gefährlich sind.

wie bei zigaretten, der größte schaden entsteht nicht durch den rauch, sondern durch den suchtfaktor. denn der treibt dich dazu, jeden tag wieder rauch zu inhalieren, was den großen schaden anrichtet.

[-] suff@piefed.social 2 points 9 hours ago

Wir Digital Natives kriegen vom Internet schon immer nicht genug. Vor allem seit es Flatrates gab, waren wir verloren.

this post was submitted on 28 Jul 2026
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