"Für mich ist klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein Mittel ist, um Spekulationen vom Mietmarkt zu verdrängen", meint Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp. Was Eralp will, sofern die angedachten Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD gelingen, hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Vergesellschaftung - also die zwangsweise Überführung von Privateigentum in größerem Stil in die öffentliche Hand - sieht das Grundgesetz zwar mit Zahlung einer Entschädigung vor. Umgesetzt wurde das hierzulande aber noch nie.

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[–] [S] 45 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (5 children)

Genau das wäre eine Vergesellschaftung: Ein Tabubruch. Nicht nur, weil Artikel 15 GG noch nie angewendet wurde, sondern auch weil CDU und Springer-Schergen jetzt so ausrasten um den deutschen Volk berechtigte Empörung vorzugaukeln.

Und genau das brauchen wir: diesen Tabubruch! Die AfD bricht andauernd Tabus, wenn sie von millionenfacher Abschiebung redet oder alles Anderssein verteufelt. Die CDU bricht die Rechtsstaatlichkeit mit den illegalen Grenzkontrollen, das sollte eigentlich auch ein Tabu sein.

Immer wird von "Ein 'Weiter So' darf es nicht geben!" geredet, wenn die Gewinne der AfD thematisiert werden. Der Tabubruch der Vergesellschaftlichung wäre genau so ein Bruch mit dem "Weiter So". Schon allein das politische Signal, dass solch ein Tabubruch senden würde, durch das Land und durch die westliche Welt, ist die Umsetzung der Vergesellschaftlichung wert.

Ich bin bis jetzt Grünen Wähler gewesen. Wenn die Grünen jetzt kneifen, war es das mit meiner Unterstützung für die.

Ganz nebenbei ist der Titel Schwachsinn. Keiner behauptet, dass die Vergesellschaftlichung allein die Wohnungsnot löst. Wieder dumme Polemik, um Klicks zu generieren.

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  • [–] 4 points 2 days ago (4 children)
  • [–] 9 points 2 days ago (3 children)
  • [–] 2 points 1 day ago* (last edited 1 day ago) (2 children)

    Lese ich das richtig, die Unterschiede sind:

    • 1 Enteignung darf auf jedes Eigentum angewandt werden, Vergesellschaftung nur auf Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
    • 2 Enteignung kann das Eigentum theoretisch an jeden geben, bei Vergesellschaftung muss man es Gemeineigentum oder der Gemeinwirtschaft übergeben
    • 3 Enteignung muss dem Wohle der Allgemeinheit dienen, Vergesellschaftung nicht?
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  • [–] 4 points 1 day ago

    Nach meinem Verständnis (IBKA), kann bei einer Enteignung auch jemand anderes Eigentum am enteigneten Gut erlangen (z. B. RWE), bei einer Vergesellschaftung wird es Gemeingut, also muss es danach der öffentlichen Hand gehören.

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  • [–] 21 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (4 children)

    Ähm, wat?

    Ausgerechnet die Union führt bei Einteignungen: https://enteignungspartei.lol/

    Wie, "Umgesetzt wurde das noch nie?". Das wird alle drei Tage umgesetzt, im Durchschnitt.

    Edit: Ah, sie klamüsern rum, "Enteignung" und "Vergesellschaftung", Letzteres wurde noch nie gemacht und wäre rechtliches Neuland. Aha, soso. Bisschen Angst vor den Unwägbarkeiten schüren. Ich vermute ja eher, dass aufgrund der zahllosen Enteignungsverfahren gar nicht so neuländig wird. Aber gut.

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  • [–] 2 points 2 days ago (3 children)

    Es ist halt ein Unterschied ob man Art. 14 oder Art. 15 des GG anwendet.

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  • [–] 6 points 1 day ago (2 children)

    Warum? Was ist der Unterschied? Es steht ja sogar in Artikel 15, dass sinngemäß die Prozesse von Art. 14 angewandt werden 😅.

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  • [–] 1 point 1 day ago (1 child)

    Du hast Recht, bei der Entschädigung können die sich tatsächlich daran orientieren. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html

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  • [–] 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

    So wie ich das verstehe, geht es bei der Differenzierung von 14 und 15 v.a. um den Zweck des Wegnehmens.

    14 ist halt "dein Haus steht der Autobahn oder dem Kohlebagger im Weg. Deshalb wird es weggenommen und platt gemacht", 15 ist "dein Haus bleibt ein Haus, aber du darfst es nicht mehr benutzen, sondern Vadder Staat bewirtschaftet es jetzt". Das ist, vemute ich, eine positive Erlaubnisliste, also 14 und 15 sind die erlaubten Begründungen. Man dürfte also bspw. ein Haus nicht wegnehmen, weil wir den Eigentümer nicht mögen oder der Präsident da wohnen will oder bspw. als Bestrafung.

    Aber die Begründung macht halt in dem Prozess der Einteignung keinen Unterschied.

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  • [–] 21 points 2 days ago

    Löst Vergesellschaftung das Wohnungsproblem?

    Was ist das für ein Framing – wenn es das nicht gleich löst heißt das nicht, dass es keine gute Idee wäre. Wie wäre es mit

    Welchen Beitrag könnte Vergesellschaftung beim Wohnungsproblem leisten?

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  • [–] 31 points 2 days ago (4 children)

    Ich find's lustig, dass die Ökonomen, die sich gegen eine Vergesellschaftung aussprechen, alle so tun als wären Unternehmen wie vonovia etwas gutes und Schützenswertes..

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  • [–] 9 points 2 days ago (3 children)

    Sind sie doch... für diejenigen, die von ihnen bezahlt werden.

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  • [–] 3 points 1 day ago* (2 children)

    Die Leute würde eine staatliche Wohnungsgesellschaft ebenfalls brauchen. Wäre halt "under new management" und wer für die Instandhaltung zuständig ist, müsste womöglich tatsächlich mal arbeiten. Was ich von vonovia Mietenden höre ist das aktuell eher nicht der Fall.
    Sonst sehe ich da keinen großen Unterschied.

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  • [–] 10 points 2 days ago (1 child)

    Löst weiter wie bisher das Wohnungsproblem?

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