"Für mich ist klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein Mittel ist, um Spekulationen vom Mietmarkt zu verdrängen", meint Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp. Was Eralp will, sofern die angedachten Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD gelingen, hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Vergesellschaftung - also die zwangsweise Überführung von Privateigentum in größerem Stil in die öffentliche Hand - sieht das Grundgesetz zwar mit Zahlung einer Entschädigung vor. Umgesetzt wurde das hierzulande aber noch nie.

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[–] 6 points 1 day ago (2 children)

Warum? Was ist der Unterschied? Es steht ja sogar in Artikel 15, dass sinngemäß die Prozesse von Art. 14 angewandt werden 😅.

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  • [–] 1 point 1 day ago (1 child)

    Du hast Recht, bei der Entschädigung können die sich tatsächlich daran orientieren. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html

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  • [–] 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

    So wie ich das verstehe, geht es bei der Differenzierung von 14 und 15 v.a. um den Zweck des Wegnehmens.

    14 ist halt "dein Haus steht der Autobahn oder dem Kohlebagger im Weg. Deshalb wird es weggenommen und platt gemacht", 15 ist "dein Haus bleibt ein Haus, aber du darfst es nicht mehr benutzen, sondern Vadder Staat bewirtschaftet es jetzt". Das ist, vemute ich, eine positive Erlaubnisliste, also 14 und 15 sind die erlaubten Begründungen. Man dürfte also bspw. ein Haus nicht wegnehmen, weil wir den Eigentümer nicht mögen oder der Präsident da wohnen will oder bspw. als Bestrafung.

    Aber die Begründung macht halt in dem Prozess der Einteignung keinen Unterschied.

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