"Für mich ist klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein Mittel ist, um Spekulationen vom Mietmarkt zu verdrängen", meint Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp. Was Eralp will, sofern die angedachten Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD gelingen, hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Vergesellschaftung - also die zwangsweise Überführung von Privateigentum in größerem Stil in die öffentliche Hand - sieht das Grundgesetz zwar mit Zahlung einer Entschädigung vor. Umgesetzt wurde das hierzulande aber noch nie.

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[–] 9 points 2 days ago (3 children)
  • [–] 2 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (2 children)

    Lese ich das richtig, die Unterschiede sind:

    • 1 Enteignung darf auf jedes Eigentum angewandt werden, Vergesellschaftung nur auf Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
    • 2 Enteignung kann das Eigentum theoretisch an jeden geben, bei Vergesellschaftung muss man es Gemeineigentum oder der Gemeinwirtschaft übergeben
    • 3 Enteignung muss dem Wohle der Allgemeinheit dienen, Vergesellschaftung nicht?
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  • hideshow 2 child comments
  • [–] 4 points 2 days ago

    Nach meinem Verständnis (IBKA), kann bei einer Enteignung auch jemand anderes Eigentum am enteigneten Gut erlangen (z. B. RWE), bei einer Vergesellschaftung wird es Gemeingut, also muss es danach der öffentlichen Hand gehören.

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