"Für mich ist klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein Mittel ist, um Spekulationen vom Mietmarkt zu verdrängen", meint Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp. Was Eralp will, sofern die angedachten Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD gelingen, hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Vergesellschaftung - also die zwangsweise Überführung von Privateigentum in größerem Stil in die öffentliche Hand - sieht das Grundgesetz zwar mit Zahlung einer Entschädigung vor. Umgesetzt wurde das hierzulande aber noch nie.

you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] [S] 45 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (5 children)

Genau das wäre eine Vergesellschaftung: Ein Tabubruch. Nicht nur, weil Artikel 15 GG noch nie angewendet wurde, sondern auch weil CDU und Springer-Schergen jetzt so ausrasten um den deutschen Volk berechtigte Empörung vorzugaukeln.

Und genau das brauchen wir: diesen Tabubruch! Die AfD bricht andauernd Tabus, wenn sie von millionenfacher Abschiebung redet oder alles Anderssein verteufelt. Die CDU bricht die Rechtsstaatlichkeit mit den illegalen Grenzkontrollen, das sollte eigentlich auch ein Tabu sein.

Immer wird von "Ein 'Weiter So' darf es nicht geben!" geredet, wenn die Gewinne der AfD thematisiert werden. Der Tabubruch der Vergesellschaftlichung wäre genau so ein Bruch mit dem "Weiter So". Schon allein das politische Signal, dass solch ein Tabubruch senden würde, durch das Land und durch die westliche Welt, ist die Umsetzung der Vergesellschaftlichung wert.

Ich bin bis jetzt Grünen Wähler gewesen. Wenn die Grünen jetzt kneifen, war es das mit meiner Unterstützung für die.

Ganz nebenbei ist der Titel Schwachsinn. Keiner behauptet, dass die Vergesellschaftlichung allein die Wohnungsnot löst. Wieder dumme Polemik, um Klicks zu generieren.

  • source
  • hideshow 5 child comments
  • [–] 4 points 2 days ago (4 children)
  • [–] 9 points 2 days ago (3 children)
  • [–] 2 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (2 children)

    Lese ich das richtig, die Unterschiede sind:

    • 1 Enteignung darf auf jedes Eigentum angewandt werden, Vergesellschaftung nur auf Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
    • 2 Enteignung kann das Eigentum theoretisch an jeden geben, bei Vergesellschaftung muss man es Gemeineigentum oder der Gemeinwirtschaft übergeben
    • 3 Enteignung muss dem Wohle der Allgemeinheit dienen, Vergesellschaftung nicht?
  • source
  • parent
  • hideshow 2 child comments
  • [–] 4 points 2 days ago

    Nach meinem Verständnis (IBKA), kann bei einer Enteignung auch jemand anderes Eigentum am enteigneten Gut erlangen (z. B. RWE), bei einer Vergesellschaftung wird es Gemeingut, also muss es danach der öffentlichen Hand gehören.

  • source
  • parent