7
Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort "für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen".
Die Polizei und der Zoll werden das sicherlich kontrollieren, richtig? Auf dem Rhein wird ja meist sowas wie Erz, Kohle und Kies und ähnliches transportiert. Die werden ja nicht im normalen Auflieger gefahren.