Mit freundlichen Grüßen
Ich empfehle "Hochachtungsvoll" oder "Mit vorzüglicher Hochachtung".
Mit freundlichen Grüßen
Ich empfehle "Hochachtungsvoll" oder "Mit vorzüglicher Hochachtung".
Erinnert mich immer an "Hochachtungsvoll, Mafalda Hopfkirch, Abteilung für unbefugte Zauberei"
Da hilft eine Übermittlungssperre beim Melderegister.
Was viele nicht wissen: Bestimmte Zielgruppen wie Parteien, Religionsgesellschaften, die Bundeswehr aber auch Adressbuchverlage haben das Recht, diese Daten beim Melderegister anzufragen. Gegen diese Anfragen kann gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Bundesmeldegesetz bei der zuständigen Meldebehörde eine Übermittlungssperre beantragt werden. Eine einmal eingerichtete Übermittlungssperre gilt in der Regel unbefristet.
Das wird wenig bringen, weil solche Werbung einfach in jeden Briefkasten in einem Gebiet eingeworfen werden. Dafür braucht man keine Adressdaten.
Das Risiko sinkt aber.
Diese Art von Almantum gefällt mir. Weiter so!
Was meint ihr? Wird das helfen? Ist es juristisch sauber?
Das kommt ganz drauf an, ob du es ordnungsgemäß laminiert hast.
"Sehr geehrt" schon mal gar nicht. An diesen Menschen ist nichts ehrernwertes. Ein schlichtes "guten Tag" reicht.
Und nur...
"Damen und Herren,"
als "Gruß"formel.
Will man wirklich, dass deren Tag "gut" ist?
"Hallo." Ne, immernoch zu freundlich.
*Grunzlaut*
AfD und CDU schicken bei mir auch zuverlässig Leute zum Einwerfen, die entweder nicht lesen können oder für die Regeln nicht gelten
Das wird denen am Arsch vorbeigehen. Spar die die Zeit und Mühe und schmeiß den Schund einfach in die Tonne. Oder stecke es denen in den eigenen Briefkasten.
aber brennend in deren Briefkasten
Gerollt in einer Flasche
Als Konservierungsmittel Benzin mit Styropor mischen und einfüllen
Ich glaube juristisch hast Du wenig in der Hand solange die Menge der Werbung nicht exzessiv ist und die Inhalte selbst nicht z.B. verfassungswidrig. Daran ändert auch deine explizite Aufforderung nichts, solange die Wahlwerbung adresslos, also nicht speziell an dich adressiert ist.
Du hast juristisch Möglichkeiten.
Ich halte es für unwahrscheinlich dass das UWG auch Wahlwerbung betrifft.
Damit liegst du aber daneben:
Wie ich die Lage lese, ist sogar genau adresslose Werbung untersagt, wenn ein "keine Werbung" Schild vorhanden ist.
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