Du darfst alles tun was deiner Genesung dient, was je nach Krankheitsbild sehr viel sein kann.
Bist ja nicht Bettlägerig geschrieben war dazu immer die Aussage einer Bekannten die beim Gericht arbeitete.
Nein. Aber Leute reden und es kann nerven. Wenn einer fragt warst du auf dem weg vom oder zum Arzt oder der Apotheke.
Nein, weil es Quatsch ist, dass man im Bett liegen muss. Du bist krankgeschrieben, um dich zu erholen und das kannst du (wenn du so jemand bist) auch neben einer Bushaltestelle tun.
Davon abgesehen weiß dein AG offiziell nichts vom Grund deiner Krankheit. Du könntest ja auch einen Arm gebrochen haben, da kann man auch draußen rumstehen.
um dich zu erholen und das kannst du (wenn du so jemand bist) auch neben einer Bushaltestelle tun.
Jetzt überlege ich, wer diese Menschen sind, die sich zum Erholen neben eine Bushaltestelle stellen.
Du darfst während deiner Krankheit alle Aktivitäten ausführen, die zu deiner Genesung beitragen. Das kann auch ein Spaziergang oder ein Gang ins Fitnesstudio sein. Einkaufen und etwas zu essen besorgen darfst du natürlich auch, kein Mensch zwingt dich nur wegen einer sagen wir mal Mittelohrentzündung im Bett zu verhungern.
Meines Wissens darfst du sogar allen Aktivitäten nachgehen, die deine Genesung nicht behindern. Das ist ein kleiner, aber bedeutender Unterschied.
Nein. Es kann z.B. eine psychische Krankheit sein, steht ja nicht auf der Krankschreibung, die dein Arbeitgeber bekommt.
Gibt wohl Gerichtsfälle, die das bestätigen, dass man sich nicht Zuhause auskurieren muss (zumindest war das die Aussage von meinem alten Chef - der war ein guter, hat sich ausgekannt und zu unserem Vorteil verwendet...)
Wenn man beispielsweise wegen psychischer Probleme krank geschrieben ist, kann es sogar erlaubt sein in den Klub zu gehen (wenn es einem schlecht geht sind Dinge die einen glücklich machen ja förderlich).
Es geht deinen Arbeitgeber nichts an, warum du krank warst. Du kannst dich auch für psychologische Probleme krankschreiben lassen die sich aber nicht daran hindern dich in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Also nein, du hast nichts zu befürchten und wenn dein Arbeitgeber dich fragt warum du nicht zu Hause im Bett lagst dann musst du dich dazu auch nicht äußern. Darf er eigentlich auch nicht fragen, weil, wie gesagt, geht ihn nichts an. Du bist von einem Arzt krankgeschrieben, Ende der Geschichte.
Warst aufm Weg zum Arzt/Apotheke🤷🏻♂️
@schneewiese
Nein.
Steht ja nirgendwo geschrieben dass man sich in Bett auskurieren muss. Macht ja bei vielen Erkrankungen auch keinen Sinn. Dein Arbeitgeber weiß außerdem nicht weshalb du krank geschrieben bist (außer du sagst es ihm).
Dann gibt es noch wege zum Arzt zur Therapie usw. die ja nötig sind. Bei einigen Erkrankungen wie Burnout, Depressionen ect. sind körperliche Aktivitäten auch sinnvoll zu Genesung.
Also keine Angst
der Arzt hat mich drei Tage krankgeschrieben.
Dafür brauchst du keinen Arzt, einfach 3 Tage ohne Krankschreibung Krank melden.
Hängt vom Arbeitgeber ab.
Ist das nicht eine gesetzliche Vorgabe und darf nur unter bestimmten Bedingungen umgangen werden?
Nein, kann er einfach verlangen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
OP schrieb nicht, wo auf der Welt das passiert ist; in Österreich jedenfalls kann der AG ab dem 1. Tag eine Krankmeldung verlangen.
Ich brauche ab dem dritten Tag eine Krankmeldung und ich arbeite im öffentlichen Dienst. Und wenn's jemand nach Vorschrift macht, dann denke ich die. 🤔
Entgeldfortzahlungsgesetz § 5 Abs. 1 S.2 f.:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Hatte bei meinen bisherigen Arbeitgebern nicht den Eindruck, dass es so ist. Kann zwar theoretisch sein, dass die sich halt gesetzeswidrig verhalten haben, aber das scheint so normalisiert zu sein, dass es auch keinen Unterschied mehr macht. Spätestens in der Probezeit kann man sich die meisten Arbeitsschutzgesetze eh in den Poppes stecken, wenn man da nicht macht was die Arbeitgeber wollen wird man einfach kommentarlos entlassen.
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