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Ich hab mal das Urteil rausgesucht, weil ich wissen wollte, wie es wohl in Deutschland ausgegangen wäre:

https://www.courthousenews.com/social-media-not-liable-for-buffalo-shooting/

direkt das Urteil: https://www.courthousenews.com/wp-content/uploads/2025/07/ny-social-media-mass-shooting-appeal.pdf


Kurz überflogen:

Die Kläger haben akzeptiert, dass die Aussagen vom 1st Amendment gedeckt waren. Ich vermute, in DE wäre das auch unter Meinungsfreiheit gefallen. Auch war man einig, dass so oder so der Haftungsausschluss für Internetdienste greifen würde. Das gibt es ähnlich in Europa.

Die Kläger haben mit Produkthaftung argumentiert. Nämlich sei diese Social-Media-Dienste defekt und würden so zur Radikalisierung von Nutzern führen. Damit wären sie haftbar für den Schaden, der durch Terroranschläge verursacht wird. Ich finde das eher weit hergeholt. Ich muss wohl noch genauer lesen, was manche Richter daran überzeugt hat.

this post was submitted on 26 Jul 2025
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Netzkultur / Netzpolitik

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