Aus Sicht des Richterbundes ist das ein Unding. "Allein der böse Anschein, dass Minister Strafverfahren im Hintergrund politisch steuern könnten, erschüttert das Vertrauen in eine objektive und nur den Gesetzen verpflichtete Strafverfolgung", kritisiert Rebehn. Die Bundesregierung solle deshalb dem Beispiel Österreichs folgen "und Schwachstellen in der Justizarchitektur beseitigen".
De facto werden Staatsanwälte von politisch unliebsamen Verfahren ferngehalten. Sofern es nicht an die Öffentlichkeit gelangt, können so praktisch Täter vor jeglicher Verfolgung geschützt werden. Umgekehrt können Staatsanwälte per Weisung gezwungen werden, Verfahren zu verfolgen, die offensichtlich unsinnig sind, aber damit politische Gegner systematishc verfolgt werden.
Mit einem Rechtsstaat ist das unvereinbar. Es ist letztlich Willkürherrschaft der Ministerien.