Ich musste erstmal nachsehen, wann dieser Artikel veröffentlicht wurde und frage mich was neu ist? Werden gegebenenfalls keine schuleigenen Ausnahmeregeln zugelassen? Ich dachte das grundsatzliche Verbot wäre bereits Alltag aller Schüler in Deutschland.
Bayern hat seit längerem ein grundsätzliches Verbot privater Nutzung in der Bay.Schulordnung ( Art. 56 Abs. 5 BayEUG ) Ausnahmeregelungen dürfen jedoch von der Schule selbst in den Hausregeln definiert werden.
Lt LeChat scheint diese Vorgabe auf Landesebene, bisher eine Ausnahme zu sein. Meist ist in,der Schulordnung geregelt, dass die Schule es selbst bestimmen und durchsetzen sarf. In Hessen soll ein Verbot ab nächstem Schuljahr gelten.
Ist das wirklich ein Problem, dass unsere Schüler noch berührt? Es sieht so aus, als würde hier eine Regelung der allgemeinen, bereits jetzt gelebt und umgesetzten Schulleben angepasst.