In diesem Moment soll der Beschuldigte durch eine Bewusstseinstrübung infolge seines Lachgaskonsums bereits kurz die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren haben, heisst es in der Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft. Der Wagen soll dadurch ins Wanken geraten sein. Dies sei von «den Mitfahrenden mit lautem Grölen quittiert worden».
In diversen Posts raucht er vor den Autos eine Zigarette – auch unmittelbar nach dem Unfall soll er laut der Anklageschrift geraucht haben. Dies vorschriftswidrig an der «merklich durch Treibstoff und Öl verunreinigten Unfallstelle».
«Anstatt sich sofort um seine offensichtlich verletzten Mitfahrer zu kümmern und die Polizei zu alarmieren, ergriff der Beschuldigte die Lachgasflasche und warf sie in Richtung Gebüsch», heisst es in der Anklage zum Verhalten des Beschuldigten nach dem Unfall. An diesem scheint man sich in seinem Umfeld zu stören: «Er lebt sein Leben weiter, als wäre nichts passiert», sagt eine Frau im Januar zu 20 Minuten.
Für den 21-Jährigen steht am Mittwoch viel auf dem Spiel. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen vorsätzlicher Tötung, sowie mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung. Der Beschuldigte habe es «zumindest billigend» in Kauf genommen, die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren und einen Verkehrsunfall mit tödlicher Kollision zu verursachen, heisst es in der Anklage.
Dies «einzig in der Absicht, sich durch den fortgesetzten Konsum von Lachgas und dem erwünschten Lachgasrausch die Zeit zu vertreiben und sich während der Fahrt lustig zu fühlen». Anstatt den Konsum von Lachgas nach dem ersten Kontrollverlust «während des Liedes ‹Nullkommaneun›» einzustellen, «forderte er die Unfallfolgen geradezu heraus», heisst es in der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft weiter.
Es sind Szenen aus einem «Lachgasrausch», die in der Anklage beschrieben sind. Eine Aneinanderreihung von Fahrlässigkeiten, die der 21-Jährige begangen haben soll. «Chum wänd mer Lachgas go kaufe», soll der Beschuldigte am 12. November zu seinem 18-jährigen Kollegen gesagt haben. Der Weg in den Ü16-Club in Bern sei lang und «es werde sicher lustig».
Die Gasflasche soll sich dabei zwischen seinen Beinen befunden haben. Vier bis fünf Ballone mit reinem Lachgas soll der 21-Jährige während seiner fünfzehnminütigen Fahrt ab Basel inhaliert haben. Und das, obwohl ihm seine Mitfahrer davon abrieten und ihn warnten.