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[–] [email protected] 10 points 9 months ago (2 children)

Wer den Artikel bis zum Ende liest: derjenige wies eine außergewöhnliche Toleranz für Alkohol auf. Die Argumentation ist an sich schlüssig. Die Maßnahme eher overkill IMHO

[–] [email protected] 34 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Eine Vermutung ist da angebracht, ja. Von mir aus auch ein polizeilich angeordneter Besuch beim Psychologen der auf Alkoholsucht prüft. Aber wie war das mit unschuldig bis schuld bewiesen wurde? Ich sehe hier keinen Beweis, nur ein indiz. Deswegen so zu handeln als ware die Sucht ein Fakt geht gegen die Grundlage unseres Rechtssystems. Absolute frechheit sowas.

[–] [email protected] -4 points 9 months ago (1 children)

Das Gesetz in der Schweiz schreibt halt vor, dass man als Führerscheinhalter dazu verpflichtet ist, den Gesundheitsnachweis zu erbringen. Das heißt, die Grundannahme ist, ein Mensch ist gesundheitlich nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst bei Nachweis darf man dann. Bei für die Allgemeinheit gefährlichen Tätigkeiten wie Autofahren ist das gar nicht mal so unsinnig.

Ich gehe aber davon aus, dass der Mensch die Randbedingungen in der Schweiz kannte. Also wird wohl gewusst haben, was er tat, als er besoffen die Nachbarn mit lauter Musik genervt hat.

[–] [email protected] 3 points 9 months ago

Dem ersten Absatz würde ich zustimmen. Aber zuhause laut Musik hören und saufen ist aber in keiner Weise ein ernst zu nehmender Grund um davon auszugehen, dass jemand Alkoholiker/nicht mehr gesund ist. Die 2 Promille + unauffälliges Verhalten vielleicht noch eher, aber trotzdem finde ich es krass, dass ein Polizist sich raus nimmt, quasi ein psychologisches Gutachten zu machen. Das geht einfach nicht.

[–] [email protected] 5 points 9 months ago (3 children)

Ist doch völlig irrelevant, wie viel Alkohol er verträgt, so lange er nicht über der Grenze ist.

[–] [email protected] 8 points 9 months ago

Vor allem solange er nicht versucht in dem Zustand ein Fahrzeug zu führen

[–] [email protected] 2 points 9 months ago (1 children)

Die Argumentation ist, dass du so viel Alkohol nur dann verträgst und dabei klar bist, wenn du regelmäßig konsumierst und Alkoholiker bist.

Und (klassischer) Alkoholiker zu sein ist in der Schweiz ein Auschlussgrund für den Führerschein.

Es ist also im Sinne der Gesetzgebung nicht völlig irrelevant, wieviel Alkohol man verträgt.

Das kann man übertrieben finden, aber schlüssig ist die Argumentation.

Wie ich das finde weiß ich ehrlich gesagt nicht, mir fehlen da irgendwie die Erfahrungswerte. Ich würde mindestens mal wissen wollen, wie wahrscheinlich es ist, dass Alkoholiker nüchtern Auto fahren und wie wahrscheinlich es ist, dass sie unter Einfluss Auto fahren. Wie viel Alkohol konsumieren Alkoholiker? Ich kannte z.B. einen Lehrer, der bereits morgens mit einer Fahne ins Klassenzimmer kam. Ist das die Regel oder eher ungewöhnlich?

[–] [email protected] 1 points 9 months ago (1 children)

Die Sache ist halt, dass es erst mal bewiesen werden müsste ob jemand Alkoholiker ist. Ich bin Fett und vertrage schon ordentlich was bevor ich was merke. Allerdings kannst du die Situationen im Jahr in denen ich überhaupt mal Alkohol trinke an einer Hand abzählen und brauchst dafür noch nicht mal alle Finger.

Den Rest des Jahres bin ich stocknüchtern und würde noch nicht mal übermüdet ein Kfz führen - würde aber der Argumentation nach bei einer zufälligen Kontrolle plötzlich als Alkoholiker gelten und wäre erst mal genötigt, im Zuge der Beweislastumkehr zu klären, dass ich eben KEIN Alkoholiker bin, nur weil ich (merkwürdiger Weise) gut was vertrage.

[–] [email protected] 1 points 9 months ago

Durch mehr Körpermasse hat du mehr Blut, und dadurch ist der Promille-Anteil geringer bei gleicher konsumierter Alkoholmenge.

Das ist bei der Metrik schon berücksichtigt.

Ich denke allerdings auch, dass hier ein Nachweis her müsste, da hast du recht. Es gilt AFAIK auch in der Schweiz „im Zweifel für den Angeklagten“.

[–] [email protected] 1 points 9 months ago (1 children)

Im Prinzip nicht, aber 2 promille ist schon heftig viel.

[–] [email protected] 3 points 9 months ago (1 children)

Joar, schon. Aber so lange er mit den 2 Promille sein Auto nicht bewegt, sollte das doch egal sein.

[–] [email protected] 2 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Ein Alkoholiker hat aber nicht mehr die Wahl ohne alkoholisiert zu sein Auto zu fahren, der ist unter Umständen sogar ohne Alkohol fahruntüchtiger als mit etwas Alkohol, weil das Zittern erst nach den ersten drei Korn aufhört.

Ich kann die rechtliche Lage nicht einschätzen, aber ich würde mir wünschen, dass der Verdacht auf Alkoholismus schon zu einem Einbehalt des Führerscheins führt. Was ich schwieriger finde, sind die enormen Kosten die es hier verursacht zu beweisen, dass er kein Alkoholiker ist.

Es ist schon ok wenn in der Schweiz der Beweis der Fahrtüchtigkeit eine Bringschuld ist, aber den Vorgang extrem teuer und langwierig zu gestalten sollte definitiv nicht sein.