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[–] [email protected] 34 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Eine Vermutung ist da angebracht, ja. Von mir aus auch ein polizeilich angeordneter Besuch beim Psychologen der auf Alkoholsucht prüft. Aber wie war das mit unschuldig bis schuld bewiesen wurde? Ich sehe hier keinen Beweis, nur ein indiz. Deswegen so zu handeln als ware die Sucht ein Fakt geht gegen die Grundlage unseres Rechtssystems. Absolute frechheit sowas.

[–] [email protected] -4 points 9 months ago (1 children)

Das Gesetz in der Schweiz schreibt halt vor, dass man als Führerscheinhalter dazu verpflichtet ist, den Gesundheitsnachweis zu erbringen. Das heißt, die Grundannahme ist, ein Mensch ist gesundheitlich nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst bei Nachweis darf man dann. Bei für die Allgemeinheit gefährlichen Tätigkeiten wie Autofahren ist das gar nicht mal so unsinnig.

Ich gehe aber davon aus, dass der Mensch die Randbedingungen in der Schweiz kannte. Also wird wohl gewusst haben, was er tat, als er besoffen die Nachbarn mit lauter Musik genervt hat.

[–] [email protected] 3 points 9 months ago

Dem ersten Absatz würde ich zustimmen. Aber zuhause laut Musik hören und saufen ist aber in keiner Weise ein ernst zu nehmender Grund um davon auszugehen, dass jemand Alkoholiker/nicht mehr gesund ist. Die 2 Promille + unauffälliges Verhalten vielleicht noch eher, aber trotzdem finde ich es krass, dass ein Polizist sich raus nimmt, quasi ein psychologisches Gutachten zu machen. Das geht einfach nicht.