this post was submitted on 06 Dec 2023
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[–] [email protected] 8 points 11 months ago (1 children)

Zum Glück wurde das gerichtlich revidiert.

[–] [email protected] 6 points 11 months ago (1 children)

Ja. Hoffentlich legt Sony keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichtshof ein.

[–] [email protected] 6 points 11 months ago (3 children)

Kleine Notiz am Rande: Sony kann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das ist ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, die sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht überwacht, wie der Name vermuten lässt, die Einhaltung der Verfassung. Überprüft also ob Gesetze oder andere staatliche Maßnahmen verfassungskonform sind.
Ich bin kein Anwalt, aber spontan sehe ich keine Möglichkeit wie Sony damit irgendwie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.

[–] [email protected] 3 points 11 months ago

Will Sony die Entscheidung nicht hinnehmen, könnte das Unternehmen beim Bundesgerichtshof noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Im Artikel stand es richtig, mir persönlich war aber auch der Unterschied nicht klar.

[–] [email protected] 3 points 11 months ago* (last edited 11 months ago) (1 children)

Der BGH könnte zu dem Schluss kommen, das die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung überprüft werden müssten, weil dahingehend Zweifel bestehen. Allerdings entscheidet das BVerfG nicht in der Sache, sondern allgemein und die Entscheidung des BGH müsste dann nochmal neu gemacht werden.

[–] [email protected] 2 points 11 months ago

Okay, das stimmt natürlich, dass das so seinen Weg zum BVerfG findet, klingt aber schon ziemlich unwahrscheinlich 😅

[–] [email protected] 1 points 11 months ago

Danke für die Korrektur, da hat mein Textverständnis wohl den Abflug gemacht.