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submitted 2 days ago by D_a_X@feddit.org to c/dach@feddit.org
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[-] SrMono@feddit.org 51 points 1 day ago

Frei ruderte daraufhin zurück und sagte, grundsätzlich sollte der Kandidat oder die Kandidatin eine "starke, gefestigte Persönlichkeit sein, die in der Bevölkerung über ein hohes Maß an Zustimmung verfügt.

Frau Brosius-Gersdorf?

[-] Senseless@feddit.org 17 points 1 day ago
[-] You@feddit.org 1 points 1 day ago

Oder Helga Schmid.

[-] BigShammy80@feddit.org 18 points 1 day ago

So wie man die durch den Schmutz gezogen hat, wäre das eigentlich verdient.

BITTE BITTE BITTE nicht Reiche... die hat mit ihrem letzten Gesetzentwurf schon genug Schaden angerichtet! Eine Schande dass so eine korrupte Lobbytante überhaupt Ministerin geworden ist.

Warum werden eigentlich solche dummen Gesetze wie von Reiche nicht abgelehnt? Warum wird das einfach durchgewunken? Man sollte meinen, die können selber denken?

[-] Majoran@feddit.org 3 points 1 day ago

Ist das Bundespräsidentenamt nicht eh nur eine rein repräsentative Rolle, mit der man nett vor der Kamera winkt? In dem Sinne würde Reiche dort ja weniger Schaden anrichten können als als Energieministerin.

[-] zaphod@sopuli.xyz 10 points 1 day ago

Der Bundespräsident hat ein Vetorecht, wird selten genutzt, könnte aber massiv missbraucht werden. Man sehe sich z.B. an, was der PiS-nahe Präsident in Polen mit seinem Vetorecht macht.

[-] ahornsirup@feddit.org 1 points 1 day ago

Der Bundespräsident hat kein Vetorecht. Er kann, wenn er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, dieses dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, aber wenn es verfassungskonform ist muss er es unterzeichnen.

[-] Successful_Try543@feddit.org 7 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit, kann der Bundspräsident selbst durchführen und braucht das Bundesverfassungsgericht dazu nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29#Unterzeichnung_und_Pr%C3%BCfung_von_Gesetzen_(Art._82_GG)

Andersherum kann der Bundestag, wenn der Bundespräsident ein Gesetz abgelehnt hat, das BVerfG anrufen, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen.

[-] ahornsirup@feddit.org 3 points 1 day ago

Mein Sachkundeunterricht hat mich verraten! Oder ich hab mich falsch erinnert, ist ne ganze Weile her.

Unabhängig davon, kein Vetorecht. Der Präsident kann nicht einfach ohne Begründung nein zu einem Gesetz sagen.

[-] trollercoaster@sh.itjust.works 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Auch ein begründetes Veto ist ein Veto.

Dass das nie passiert, liegt daran, dass immer irgendwelche rückgratlosen Parteinasen Bundespräsident werden, die nur durch jahrzehntelange Arschkriecherei in ihrer Partei so weit gekommen sind, und denen ihr Parteibuch deshalb wichtiger ist, als das Grundgesetz.

this post was submitted on 06 Aug 2026
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