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[–] 7 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (2 children)

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit, kann der Bundspräsident selbst durchführen und braucht das Bundesverfassungsgericht dazu nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29#Unterzeichnung_und_Pr%C3%BCfung_von_Gesetzen_(Art._82_GG)

Andersherum kann der Bundestag, wenn der Bundespräsident ein Gesetz abgelehnt hat, das BVerfG anrufen, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen.

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  • [–] 3 points 1 month ago (1 child)

    Mein Sachkundeunterricht hat mich verraten! Oder ich hab mich falsch erinnert, ist ne ganze Weile her.

    Unabhängig davon, kein Vetorecht. Der Präsident kann nicht einfach ohne Begründung nein zu einem Gesetz sagen.

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  • [–] 4 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

    Auch ein begründetes Veto ist ein Veto.

    Dass das nie passiert, liegt daran, dass immer irgendwelche rückgratlosen Parteinasen Bundespräsident werden, die nur durch jahrzehntelange Arschkriecherei in ihrer Partei so weit gekommen sind, und denen ihr Parteibuch deshalb wichtiger ist, als das Grundgesetz.

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