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this post was submitted on 30 Jul 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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MODERATORS
hmm also man findet jetzt nicht raus ob es schaumstoff / larp war.
Wenn es ein stumpfes schwert war fällt das auch ohne verbotszone ggfs schon unter anscheinswaffen, die unter bestimmten bedingungen transportiert werden müssen.
Nervig aber is wies is.. kenn ich so von Airsoft und HEMA
Anscheinswaffen ist aber eigentlich rechtlich gut definiert. Leider gibt es wie immer zu viel Ermessensspielraum... Wenn der Polizist dir auf die Nerven gehen will, muss er sich nur dumm genug stellen und die Schaumstoffwaffe für "täuschend echt" halten. Dass das vor Gericht nie durchkommt, ist ja egal, wenn es eh nie Konsequenzen dafür gibt, dass er angeblich nicht zu den einfachsten beruflichen Einschätzungen in der Lage sein soll.
Anscheinswaffen sind nur Gegenstände die den Anschein einer Schusswaffe haben.
In dem Artikel steht, dass es sich um ein Schwert und einen Dolch handelte. Somit waren es Hieb- und Stoßwaffen. Neben der Waffenverbotszonen Verordnung, ist es auch nach 42a Waffg verboten Hieb- und Stoßwaffen zu führen.
Das entscheidende Wort ist "führen:. Einen Gegenstand führt man, wenn man die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Sprich, wenn du die Waffe in der Hosentasche oder leicht zugänglich mitnimmst. Die Waffen in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren wäre kein führen.
Die Person wird halt den Dolch und das Schwert am Gürtel, am Rücken oder sonst wo mitgetragen haben.
Ergänzung: Schaumstoff LARP Waffen sind weder Anscheinswaffen noch Hieb- und Stoßwaffen.
Klar ist das streng, aber sicher keine "willkür".
Du hast ja viel vertrauen in die trottel in blau