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this post was submitted on 16 Jul 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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founded 2 years ago
MODERATORS
Also das is maximal dumm. Zum einen relativiert der Vergleich die tatsächlichen Straftaten der kirche. Das zu vermischen ist halt auch deshalb unangemessen weil's die Opfer auf eine Ebene mit der Künstlerin hebt und das sollten sie selbst entscheiden und nicht irgendwer.
Zum anderen geht es hier halt auch einfach um Hausrecht; wenn die nicht wollen darf sie halt nicht. Ist jetzt aus meiner Sicht nicht so dramatisch aber darf sie halt nicht. Ist ja so gesehen alles geklärt sie muss das Video runter nehmen und gut; es ist nicht die Kirche von vor 50 Jahren wo sie jetzt Gesellschaftlich ausgeschlossen und terrorisiert wird.
Ich bin mir nicht sicher ob du das erns meinst mit religiöse Gefühle aber es ist halt Artikel 4 (2) des Grundgesetzes
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Da fällt illegal pornos in einer Kirche drehen und veröffentlichen halt drunter.
Und das ist eine starke Dramatisierung und Fehldarstellung. Das Video wurde auf Youtube veröffentlicht, nicht auf Pornhub.
Da hat dein Vorposter wohl irgendwie von "anzüglich" auf "Pornos" geschlossen - davon ist im Artikel in keiner Weise die Rede, und die URL verlinkt dieser nicht, so das man sich kein eigenes Urteil bilden kann.
Und was heisst anzüglich? "Nicht jeder hat so ne Wurst in der Hose wie der Söder" wäre beispielsweise anzüglich, pornographisch ganz sicher nicht. Da hat sich wahrscheinlich die Mehrheit aller Frauen schon schlimmeres von bierseligen Deppen anhören müssen.
Das Hausrecht gibt es, aber wenn es hierum ginge, wäre das gar nicht in der Presse.
Was meinst Du damit genau? Was habe ich verglichen?