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submitted 16 hours ago by JensSpahnpasta@feddit.org to c/dach@feddit.org

Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).

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[-] yetAnotherUser@discuss.tchncs.de 9 points 14 hours ago

"Auch eine schriftliche Inbezugnahme der Substanz würde sie nicht in einen Gedanken übersetzen, sondern bloß auf die Versendung hinweisen."

Es wäre also immer ein Warenversand.

[-] SubArcticTundra@lemmy.ml 2 points 11 hours ago* (last edited 11 hours ago)

Wär das aber immer noch der Fall wenn man das Sperma bloß als Klebstoff für die Postmarke benutzte? 🤔

[-] yetAnotherUser@discuss.tchncs.de 3 points 11 hours ago

Ich glaub das hängt von der Menge ab und darf nicht die übliche Klebstoffmenge für Briefmarken - wie hoch die auch immer sein mag - überschreiten.

this post was submitted on 14 Jul 2026
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