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submitted 1 month ago by Nukular@feddit.org to c/dach@feddit.org

Ich finde es schade das man erst mal wieder weiter testen will, obwohl es schon in anderen Ländern funktioniert. Ich hoffe das die Bundesländer ihre Blockade aufheben.

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[-] matthias@discuss.tchncs.de 4 points 1 month ago

Im Detail stecken aber doch Fehler, oder? Da heißt es:

Die höchste [Hürde] ist die deutsche Straßenverkehrsordnung, denn dort steht geschrieben, dass die Fahrbahn zwischen den Fahrrad-Schutzstreifen mindestens 4,50 Meter breit sein muss, damit dort zwei Autos aneinander vorbeifahren können.

Das kann nicht stimmen, die StVO sagt meines Wissens nichts zu Straßen und schon gar nicht zu Fahrbahnbreiten oder Schutzstreifen.

Das Bundeskabinett stimmte auch tatsächlich zu, der Bundesrat aber stoppte das Vorhaben. "Offenbar ging es dort manchen zu schnell", glaubt Follmann.

Auch das ist dann ja unlogisch: wenn es um die StVO ginge, wäre der Bundesrat raus, das ist allein Sache des Verkehrsministeriums - das ist ja gerade der Witz an Verordnungen, das ich kein Gesetzgebungsverfahren brauche...

[-] zaphod@sopuli.xyz 3 points 1 month ago

Steht auch nicht in der StVO oder VwV-StVO, sondern in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).

[-] Successful_Try543@feddit.org 1 points 1 month ago

... auf die in der VwV-StVO verwiesen wird.

[-] Successful_Try543@feddit.org 2 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Das kann nicht stimmen, die StVO sagt meines Wissens nichts zu Straßen und schon gar nicht zu Fahrbahnbreiten oder Schutzstreifen.

Das ist richtig. Das ist in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Köln festgelegt (frei zugängliche Präsentation, da Paywall), auf die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO verwiesen wird.

Auch das ist dann ja unlogisch: wenn es um die StVO ginge, wäre der Bundesrat raus, das ist allein Sache des Verkehrsministeriums - das ist ja gerade der Witz an Verordnungen, das ich kein Gesetzgebungsverfahren brauche...

Mit den Verordnungen wird aber in Aufgabenbereiche der Länder eingegriffen, bzw. der Straßenverkehr ist eine Gemeinschaftsaufgabe und deshalb sind sie zustimmungspflichtig.

https://www.adfc.de/neuigkeit/stvo-novelle-im-bundesrat-verabschiedet

https://zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/aktuelles/news/vwv-stvo-beschluss-im-bundesrat

this post was submitted on 25 Jun 2026
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