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this post was submitted on 25 Jun 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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founded 2 years ago
MODERATORS
Im Detail stecken aber doch Fehler, oder? Da heißt es:
Das kann nicht stimmen, die StVO sagt meines Wissens nichts zu Straßen und schon gar nicht zu Fahrbahnbreiten oder Schutzstreifen.
Auch das ist dann ja unlogisch: wenn es um die StVO ginge, wäre der Bundesrat raus, das ist allein Sache des Verkehrsministeriums - das ist ja gerade der Witz an Verordnungen, das ich kein Gesetzgebungsverfahren brauche...
Steht auch nicht in der StVO oder VwV-StVO, sondern in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).
... auf die in der VwV-StVO verwiesen wird.
Das ist richtig. Das ist in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Köln festgelegt (frei zugängliche Präsentation, da Paywall), auf die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO verwiesen wird.
Mit den Verordnungen wird aber in Aufgabenbereiche der Länder eingegriffen, bzw. der Straßenverkehr ist eine Gemeinschaftsaufgabe und deshalb sind sie zustimmungspflichtig.
https://www.adfc.de/neuigkeit/stvo-novelle-im-bundesrat-verabschiedet
https://zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/aktuelles/news/vwv-stvo-beschluss-im-bundesrat