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OLG: Gin, Rum & Co. für alkoholfreie Drinks tabu
(www.lto.de)
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https://share.google/71c8DuOls0jNiJVU1 Zuckerersatz darf auch Zuckerersatz heißen auch wenn er nicht die Zuckertypischen Kohlenhydratanteike hat.
Das hat aber nichts mit dem Gesetz zu tun, um das es hier geht.