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Mit Bahn-Hack 50 Prozent sparen: Genialer Trick oder rechtliche Grauzone?
(www.sn-online.de)
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Die Bahn kann kein Bußgeld verhängen. Die Bahn ist schon ziemlich lange keine Behörde mehr. Was du meinst, wäre eine Vertragsstrafe.
Aber nochmal genauer: Man kann auch nicht mithilfe von Beförderungsbedingungen verbieten, aus dem Zug auszusteigen. Ich halte das für ungefähr so absurd, wie wenn ein Autohersteller verbieten würde, am Auto die Scheiben herunterzukurbeln.