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Deutschland
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Nein. Der Punkt ist: welche illegale Waffe überhaupt?
Die eine, die das Amt sich aus alten Akten zusammenphantasiert hat, obwohl man ihren Verbleib hätte besser wissen können und müssen, oder die andere, die eine Boulevardzeitung sich komplett aus dem Nichts zusammenphantasiert hat, und das Amt dann einfach so mal beschlossen hat, glauben zu dürfen?
Wenn Du den Artikel aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass da einen ganzen Abschnitt lang die Rede von einer illegal auf vollautomatisch umgebauten halbautomatischen Waffe die Rede ist, deren Bezeichnung eine doch recht große Ähnlichkeit mit der Bezeichnung der gesuchten Waffe aufweist.
Diese Waffe hatte der Durchsuchte kurzzeitig besessen, und sofort, als er festgestellt hatte, dass sie illegal modifiziert ist, (das hat er gemerkt, als er das erste Mal damit geschossen hat und bei einmal Abdrücken wesentlich mehr als eine Kugel rauskam) abgegeben. Danach gab es ein Strafverfahren gegen den Importeur der Waffe, der wohl noch mehr von den Dingern verkauft hat, als das abgeschlossen war und die Waffe nicht mehr als Beweismittel gebraucht wurde, hat die Staatsanwaltschaft sie freigegeben und dem ehemaligen Besitzer in typisch deutscher Bürokratenmanier mitgeteilt, dass jetzt er einen kostenpflichtigen Antrag auf Rückgabe stellen könnte, der dann aber abgelehnt werden würde, weil man eine solche Waffe ja nicht besitzen darf. Der hat nie den Antrag gestellt, weil das ja nur Kosten für nix gewesen wären und für ihn war die Sache damit erledigt.
Da muss man nicht mehr viel spekulieren, um sich zusammenzureimen, dass an der Stelle wahrscheinlich irgendwo nicht mehr durchgängig dokumentiert wurde, wo das Ding dann hingekommen ist. Da müssen dann nicht mehr viele Fehler passieren, dass sich plötzlich jemand wundert, wo die Waffe abgeblieben ist, und dann fängt man halt beim letzten bekannten Besitzer an zu suchen. Gerade, wenn der in der Vergangenheit mit Verstößen gegen das Waffenrecht aufgefallen ist.