Wegen eines anderen Vorfalls hingegen sollte sich Hellmuth im März vor dem Amtsgericht Leipzig wegen versuchter Körperverletzung verantworten. Im Februar 2022 soll er im Hauptbahnhof Leipzig eine Familie mit Migrationsgeschichte rassistisch beleidigt haben. Als ihn die Zugbegleiterin deshalb des Zuges verwies, sei er sie angegangen, sagt Vanessa Rohs.
Die heute 39-Jährige aus Hannover wurde bereits mit dem Sonderpreis „Eisenbahner mit Herz“ ausgezeichnet und arbeitet schon lange als Zugbegleiterin. Doch so etwas wie im Februar 2022 hat auch sie noch nicht erlebt. Sie hatte den ihr damals unbekannten Mann aufgefordert, er solle seine Sachen packen und den Zug verlassen. Weil er sich weigerte, rief Rohs die Bundespolizei. Plötzlich habe er vor ihr gestanden und sei nach einem Gerangel geflüchtet. Sie sagt: „ich bin einfach nachhaltig traumatisiert worden und habe die Diagnose ‚Anpassungsstörung´ attestiert bekommen“.
Doch die für März vorgesehene Prozesseröffnung am Amtsgericht Leipzig platzt. Erst wird die Verhandlung auf den August verschoben, dann erhält die Zugbegleiterin die Nachricht, das Verfahren sei gegen eine Zahlung von 1.000 Euro eingestellt worden. Die Hälfte davon sollte Rohs erhalten, weil die Zugbegleiterin aber Hellmuths Geld nicht will, kommt jetzt die gesamte Summe einer Gedenkstätte zugute. Sie würde sich immer wieder so verhalten, sagt sie „aber auf die Folgen dieses Vorfalls hätte ich gerne verzichtet“. Die 39-Jährige klagt über Panikattacken, Schlafstörungen und Antriebslosigkeit. Nachdem sie bereit gewesen sein, Hellmuth im Gericht gegenüber zu sitzen, konstatiert sie: „Die Einstellung des Verfahrens wirft mich weit zurück, was meine Gesundheit betrifft“.
Wenn die Strafe eine Geldbuße ist, gilt das Gesetz nur für Arme.