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Kommentar: Ein gruseliges Rechtsverständnis
(www.tagesschau.de)
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Wie ich schon anderswo geschrieben habe: Immunität aufheben und in Beugehaft, bis er sich wieder an Recht und Gesetz halten möchte.
Da gibt es keine rechtliche Handhabe für.
Ist doch scheinbar egal was das Recht sagt?! Für die Zurückweisung gibt es die Grundlage auch nicht und dennoch ordnet Dobrindt die an. Und besteht darauf wenn ihn Gerichte in die Schranken weisen.
Hab den Zwinker-.Smiley vergessen ...
Bin kein Jurist, erklär' mir bitte mal warum das keine Rechtsbeugung sein soll: Der Mann ist Amtsträger und leitet und entscheidet über eine Rechtssache.
Wobei ja wäre jetzt nicht Beugehaft sondern gleich Haft. Ein bis fünf Jahre, Geldstrafe nicht vorgesehen.
Das wird hier erklärt: https://xn--baw-joa.social/@praesolgka/114618133882961618
Da wird erklärt, dass es leider keine Zwangsmaßnahme gegen die Exekutive gibt, nicht warum, oder warum das Verhalten von Dobby keine Rechtsbeugung sei.
Er verhält sich jedenfalls klar GG widrig, seine Rhetorik ist eindeutig kämpferisch, ich sehe es als erwiesen, dass Dobbys Verhalten darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. (Höchstens teilweise /s)
Weiss ich, aber warum sich an Gesetze halten? Minister Dobrint macht es doch vor. Da wird er sich doch wohl nicht beschweren, wenn gegen ihn genauso rechtswidrig verfahren wird, oder?
GG Artikel 20, Absatz 4 wann
Dumme Frage, aber verstößt ein Minister in diesem Fall tatsächlich gegen das Gesetz? Oder tun das die Polizisten, die rechtswidrige Anweisungen ausführen?
Beide.
Ganz einfach gesagt :beide. Er darf das micht nesseren wissens anweisen und der beamte der die anweisung erhält muss remonstrieren
Edit: aber heutzutage hat vernutlich keiner von beiden konsequenzen zu fürchten
Das ist nicht ganz so einfach zu beantworten: https://xn--baw-joa.social/@praesolgka/114618133882961618