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Präsident von Sterbehilfeorganisation begeht Suizid
(www.shn.ch)
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„Suizidieren” – ist das eine Neuerfindung oder einfach Schweizerdeutsch?
Suizidieren ist schlicht die Verbform von Suizid. Daran ist nichts neues oder schweizerisch, es wird nur seit kurzer Zeit häufiger verwendet, um den stark stigmatisierten und abwertenden (und aus juristischet Sicht technisch gesehen falschen) Begriff sich selbst ermorden nicht mehr zu verwenden.
Was ist denn mit „sich umbringen”? Und was ist denn an „Selbstmord” stigmatisierend und abwertend? Wir zwei leben anscheinend ich zwei krass verschiedenen Sprachblasen.
Hat auch nicht gerade einen neutralen Klang, finde ich.
Aus Wikipedia:
Anders ausgedrückt: ein Mord ist eine zu verabscheuende, nicht zu rechtfertigende (i.d.R. Straf-)Tat.
Ein Suizid ist keine Straftat und schon gar nichts zu verabscheuendes, sondern für gewöhnlich die verzweifelte Tat einer meist kranken Person, die keinen anderen Ausweg aus ihrem Leid mehr sehen konnte.
Danke für die Erläuterung. Ich verstehe zumindest deine Argumentation.
Umbringen kannst du dich auch langsam und schleichend.
Mord bedingt einen niederen Beweggrund und dementsprechend abwertend ist es.
Suizid und suizidieren ist im juristischen und medizinischen Deutsch schlicht seit Jahrzehnten fix etabliert.
Doch, sollte man schon weiterverwenden. Selbstmord ist etwas, das man nicht beschönigen darf.
Und in den allermeisten Fällen ist es auch noch extremst verabscheuungswürdig, was dabei hinterlassen wird, z.B. ungeklärte Verantwortung für eine besonders entstellte Leiche, riesige Schadenersatz-Rechnungen an die Erben usw.
Kann man so glauben. Das steht zwar jedweder aktuellen Lehrmeinung entgegen, hilft nicht bei der Prävention und ist den Betroffenen gegenüber einfach nur respektlos, aber du siehst die Dinge halt anders.
Nur laber mich mit dem Scheiß bitte nicht zu.
Lehrmeinungen können halt auch einfach FALSCH sein.
Neigen aber dazu, gegen richtig zu konvergieren.
Von körperlicher Selbstbestimmung hälst du nichts? Bist du auch gegen Abtreibungen?
Doch, aber dieser Aspekt ist eben nicht der einzige relevante bei dem Thema.
Jetzt darfst du gerne meinen Beitrag weiterlesen.
Ein Glück, dass das Bundesverfassungsgericht das anders sieht als du.
Da der Tod zum Leben dazugehört, gehört zum selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmter Tod.