this post was submitted on 10 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich dachte, Beamte und Angestellte im ÖD wären verpflichtet rechtswidrigen Anweisungen NICHT Folge zu leisten. Genau wie Bundis offensichtlich (Völker-)rechtswidrige Befehle nicht ausführen dürfen.
Eigentlich.
Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2:
„ (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“