Grundrechte sind Rechte des Individuums gegen den Staat, nicht gegen andere Individuen.
Nein, das ist sachlich nicht richtig. Grundrechte gelten auch im Verhältnis zwischen Individuen.
Die Grundrechte dienten in ihrem Ursprung als Abwehrrechte gegen den Staat. Primär wurde dabei an den Schutz der Rechte des Einzelnen gedacht, später auch an das Recht, zur allgemeinen Handlungsfreiheit vom Staat in Ruhe gelassen zu werden (Allgemeines Persönlichkeitsrecht). Heute ist allgemein anerkannt, dass der Schutz der Grundrechte nicht nur im Verhältnis Bürger–Staat zur Anwendung kommt, sondern auch im Verhältnis Bürger–Bürger die Grundrechte des Einzelnen zählen. [...]
Schön, dass die Kölner Staatsanwaltschaft so unausgelastet ist, dass sie sich auch ohne jeden Anfangsverdacht mit den Pornozugriffen von Arbeitnehmern beschäftigt.
Edit: Grammatik