this post was submitted on 25 Jan 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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Ich bin Krankenschwester im Krankenhaus und möchte mich auf ADHS, aber auch auf Asperger/Autismus testen lassen.

Wenn sich herausstellt, dass ich diese Syndrome habe, wäre der nächste Schritt, einen Grad der Behinderung zu beantragen.

Ich bin in einer Gewerkschaft in Deutschland. Kann der Arbeitgeber mich wegen dieser Syndrome entlassen?

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[–] [email protected] 12 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Ich bin kein Anwalt, kann also keine Fachauskunft geben aber bei so einer Frage würde ich nicht das Internet fragen. Hilfreich klingende Kommentare schreiben sich schnell aber es ist Dein Leben und nicht das fremder Kommentatoren. Der richtige Ansprechpartner für solche Frage ist eigentlich ein Anwalt für Arbeitsrecht bzw. die Gewerkschaft.

[–] [email protected] 4 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Absolut richtig. Wenn es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt, werde ich mal mit dem sprechen. Die können dir mindestens kompetente Ansprechpartner vermitteln.

[–] [email protected] 3 points 9 months ago

Erstmal ist der nächste Schritt nicht die Beantragung einer Behinderung.
Gerade ADHS, was sehr häufig mit Autismus verknüpft ist, lässt sich durch Medikation und Therapie meistens sehr gut in den Griff bekommen.
Vielleicht merkst du dann, dass du im Beruf gar nicht so sehr eingeschränkt bist. Ich bin seit meiner Behandlung sogar leistungsfähiger in meinem Beruf als viele meiner "gesunden" Kollegen.

Und auch wenn ich kein Anwalt bin, die Entlassung wegen einer Behinderung ist in Deutschland generell nicht legal. Und wegen einer Krankheitsdiagnose auch nicht, solange du deine Arbeit weiter ausführen kannst.
Das Problem ist halt, du müsstest gegen deinen Arbeitgeber klagen, und wenn du gewinnst, ist er gezwungen, dich wieder einzustellen. Das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber ist dann natürlich zerstört.

[–] [email protected] 2 points 9 months ago

Das wäre ein Verstoß gegen Artikel 1 GG also nein. Solange du deine Arbeit trotzdem ausführen kannst gibt es da keine Grundlage für eine Kündigung.

Wäre anders wenn dir beide Beine amputiert werden müssten, dann würde es aber darauf hinauslaufen das man deine Arbeitsstelle anpasst (Rezeptionist oder sowas) eine Kündigung wegen Behinderung ist grundsätzlich nur gerechtfertigt wenn du vollkommen arbeitsunfähig wirst.

(Kein Anwalt aber das ist was ich aus dem Leben weiß, hatte im Freundeskreis einen solchen Fall)