Absolut? relativ? Ist das nicht zu erwarten, wenn die Richtlinien geändert wurden, so dass mehr Rentner in den Genuss kommen?
Die Berechnung des Zuschlags ist kompliziert. Grundsätzlich sollen die Rentenansprüche für alle relevanten Jahre, in denen zwischen 30 und 80 Prozent des allgemeinen Durchschnitts verdient wurden, so aufgestockt werden, dass sie dem Rentenanspruch bei 80 Prozent des allgemeinen Verdienstes entsprechen (abzüglich 12,5 Prozent). Den Anspruch auf die volle Grundrente gibt es aber nur, wenn Rentner auf 35 relevante Jahre kommen. Ab 33 relevanten Jahren greift eine Gleitzone, mit einer teilweisen Aufstockung. Daneben wird auch geprüft, dass das Gesamteinkommen des Rentners (etwa aus anderen Quellen) nicht zu hoch ist. Ist dies doch der Fall, entfällt der Anspruch auf Grundrente.