Allein die Vermutung, der Anlagenring werde künftig vermehrt von Radfahrern genutzt, reiche hierzu nicht aus. Für einen Verkehrsversuch sehe die Straßenverkehrsordnung zudem zwingend die Feststellung "einer einfachen Gefahrenlage" vor. Die von der Stadt aufgeführten Gründe wie Klimaschutz und Emissionsreduzierung und auch eine prognostizierte Nutzung durch den Radverkehr seien demgegenüber nicht ausreichend.
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